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Hobbyfunk-News


02.06.2012

"Gravitationswellen-Funker" zu mehrjähriger Freiheitsstrafe verurteilt

Der durch seinen obskuren "Gravitationswellen-Funk" bekanntgewordene "Erfinder" Hartmut Müller ist im Februar 2012 vom Landgericht Dresden wegen Beihilfe zum Anlagebetrug zu einer Freiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten verurteilt worden.

Hartmut Müller hatte im Oktober 2001 für Schlagzeilen gesorgt. Er behauptete damals, eine Funkverbindung zwischen Bad Tölz und St. Petersburg mittels "stehender Gravitationswellen" durchgeführt zu haben. Ermöglicht habe dies ein von ihm konstruiertes "G-Com"-Gerät, das auf der (ebenfalls von ihm entwickelten) "Global Scaling"-Theorie beruhe. Das Gerät verwende keine künstlich erzeugten elektromagnetischen Wellen, sondern arbeite nur mit natürlichen Gravitationswellen.

Kritiker wiesen schon damals darauf hin, dass die ominöse "Global Scaling"-Theorie auf keiner wissenschaftlichen Grundlage beruht und offenbar nur Müllers PhantasieŽentsprungen ist. Diese Auffassung teilte auch ein Gravitationsphysiker, der vom Landgericht Dresden als Sachverständiger geladen war. Er erklärte einem Pressebericht zufolge, Müllers Theorie habe "kein wissenschaftliches Fundament". Es sei "ein Regelwerk ohne Grundlage, wie in der Astrologie", das Müller "frei erfunden" habe. Müller selbst musste vor Gericht einräumen, dass er bei Vorführungen wie z.B. in Bad Tölz "nachgeholfen" habe.

Vor Gericht landete Hartmut Müller, weil Anlagebetrüger mit "Global Scaling" das große Geld machen wollten. Sie gründeten im Jahre 2003 eine Investmentgesellschaft in Nord-Zypern und versprachen Anlegern eine Rendite von bis zu 90 Prozent in fünf Jahren. Knapp 3000 Anleger investierten einer Pressemeldung zufolge rund 5 Millionen Euro in diese angebliche Wundertechnik. Im Jahre 2009 flog der Schwindel auf. Vier Hauptverdächtige wurden festgenommen. Einer von ihnen nahm sich in der Untersuchungshaft das Leben, die drei anderen wurden in Februar 2012 zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt. Müller, der nur der Beihilfe angeklagt war, suchte einem Pressebericht zufolge nach 40 Prozesstagen das Weite und befindet sich seitdem auf der Flucht.

- wolf -

 

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