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01. 02. 2006

BNetzA läßt 70-cm-LPD-Sprechfunk langsam auslaufen...

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) beabsichtigt, sogenannte "LPD"-Sprechfunkanwendungen im 70-cm-Bereich langfristig auslaufen zu lassen.

In der aktuellen Schnittstellenbeschreibung für "Non-specific Short Range Devices" - besser bekannt als "LPD"- oder "SRD"-Funkgeräte - empfiehlt die Behörde, "drahtlose Audio- und Sprach-Anwendungen nicht im Frequenzbereich von 433,05 MHz bis 434,79 MHz vorzusehen." Die Bundesnetzagentur folgt damit einer europäischen Empfehlung, der Recommendation 70/03 des "European Radiocommunications Committee" (ERC).

Schnittstellenbeschreibungen sind in erster Linie für die Hersteller bzw. Importeure von Funkgeräten von Bedeutung. In den Schnittstellenbeschreibungen sind die technischen Parameter festgelegt, die die Hersteller einhalten müssen, damit sie ihre Geräte mit dem CE-Zeichen kennzeichnen und auf den Markt bringen dürfen.

Für die Betreiber von LPD-/SRD-Sprechfunkgeräten hat die Empfehlung der Behörde praktisch keine Auswirkungen. Alle Geräte können weiter benutzt werden. Auch die Funkgeräte-Hersteller können in Deutschland weiterhin solche Geräte auf den Markt bringen, weil die BNetzA-Regelung vorerst noch unverbindlichen Charakter hat.

Andere europäische Länder setzen die ERC-Empfehlung wesentlich rigoroser um. So ist zum Beispiel in Italien der Verkauf von neuen LPD-Sprechfunkgeräten (auch von LPD-/PMR446-Kombigeräten) seit dem 1. Januar 2006 nicht mehr erlaubt.

- wolf -

Hinweis: Die Schnittstellenbeschreibung für "Non-specific Short Range Devices" ist im Internet unter www.bundesnetzagentur.de/media/archive/4822.pdf veröffentlicht worden.

 

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