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Hobbyfunk-News


01.03.2009

Nochmal: CB-Funker fragen - die Bundesnetzagentur antwortet...

Über einen Mangel an Fragen von CB-Funkern konnte sich die Bundesnetzagentur (BNetzA) in den letzten Monaten offenbar nicht beklagen.

Das Funkmagazin berichtete vor kurzem über einen Fragenkatalog von Jürgen Wiegand ("www.9cb.de"), bei dem es u.a. um Datenschutz und die Zulässigkeit verschlüsselter Aussendungen im CB-Funk ging. Unabhängig davon hatte sich auch die Deutsche Funk-Allianz (DFA) mit Fragen an die Behörde gewandt. Außerdem hatte Jürgen Wiegand schon vor längerer Zeit einen weiteren Fragenkatalog eingereicht, der nun ebenfalls beantwortet wurde.

 

Die Deutsche Funk-Allianz wollte von der BNetzA wissen, ob der Begriff "Voice over IP" auf CB-Funk-HF-Gateways anwendbar ist und ob bei Bakenaussendungen von HF-Gateways neben der Kennung auch zusätzliche Aussendungen wie z.B. die Webadresse des Betreibers zulässig sind.

Die Bundesnetzagentur antwortete, dass "automatische Aussendungen von einseitigem Informationsgehalt" nicht gestattet seien. Sie verwies in diesem Zusammenhang auf den Wortlaut der CB-Funk-Allgemeinzuteilung, in der u.a. festgelegt ist, dass Bakenaussendungen nicht gestattet sind - "es sei denn, es handelt sich um die Kennzeichnung der Aussendung mit unbemannten, automatisch betriebenen Stationen".

Zum Begriff "Voice over IP" im Zusammenhang mit HF-Gateways erklärte die Behörde, dass dieses Thema nicht Gegenstand der Allgemeinzuteilung für den CB-Funk sei.

 

Jürgen Wiegand hatte der BNetzA drei Fragen übersandt. Als erstes wollte er wissen, ob mit einer Verlängerung der CB-Funk-Allgemeinzuteilung über das Jahr 2015 hinaus zu rechnen ist.

Die Behörde bejahte dies - eine Verlängerung sei "nach derzeitigem Stand ... beabsichtigt".

In einer weiteren Frage ging es um den Begriff "Vereinigungen" in der CB-Funk-Allgemeinzuteilung. Dort heißt es, dass die Einhaltung von Regeln erforderlich sei, "die sich die Teilnehmer am CB-Funk in Zusammenarbeit ihrer Vereinigungen selbst geben". Jürgen Wiegand wollte u.a. wissen, ob bestimmte Vereinigungen von der BNetzA mit der Erarbeitung solcher Regeln betraut wurden bzw. dafür favorisiert sind und ob seitens der Behörde bestimmte Anforderungen an die Vereinigungen gestellt werden.

Die BNetzA erklärte in ihrer Antwort, dass es "für Vereinigungen im Bereich des CB-Funks ... seitens der Bundesnetzagentur keine bestimmten Anforderungen" gebe. "Allgemeine rechtliche Anforderungen, z.B. nach Vereinsrecht", blieben davon unberührt. Mit der Formulierung „ihrer Vereinigungen“ in der Allgemeinzuteilung seien "die tatsächlich vorhandenen Vereinigungen" gemeint.

Eine abschließende Frage von Jürgen Wiegand bezog sich auf die Vergabe und Verwendung von Rufzeichen im CB-Funk. Er wollte wissen, ob es eine zentrale Stelle für eine Rufzeichen-Vergabe und -Verwaltung gibt und wie ein Teilnehmer am CB-Funk sicherstellen kann, dass ein Rufzeichen nicht bereits anderweitig verwendet wird.

Die BNetzA antwortete, dass eine zentrale Stelle für die Rufzeichenvergabe nicht vorgesehen ist. Probleme mit doppelter Rufzeichenvergabe seien bisher an die Behörde nicht herangetragen worden. Sollte es im Einzelfall zu einer Kollision kommen, so sei dies "im Sinne des Gebots der gegenseitigen Rücksichtnahme von den Beteiligten auszuregeln".

Der vollständige Fragenkatalog von Jürgen Wiegand ist im Forum von "9cb.de" unter http://tinyurl.com/cwlwhg zu finden. Die Deutsche Funk-Allianz hat ihre Fragen und Antworten auf der DFA-Homepage unter http://tinyurl.com/ddm954 veröffentlicht.

- wolf -

 

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