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Neue Frequenzzuweisungsplan: Keine Änderungen für CB-Funk

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf einer neuen Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung veröffentlicht. Damit soll die alte Verordnung vom April 2001 abgelöst werden.

In der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung sind u.a. die Frequenzzuweisungen für die einzelnen Funkdienste festgelegt.

Für den CB-Funk ergeben sich keine Veränderungen. Der Frequenzblock 26175 bis 27500 kHz ist in dem Entwurf nach wie vor dem Festen Funkdienst und dem Mobilfunkdienst für zivile und militärische Nutzungen zugewiesen. In einer Fußnote wird unverändert darauf hingewiesen, dass "Frequenzen aus dem Frequenzbereich 26560-27410 kHz [...] für CB-Funkanlagen mitgenutzt werden" können. Neu ist der (generelle) Hinweis, dass Frequenzen bis 30000 kHz für Induktionsfunkanlagen genutzt werden können.

Der Verordnungsentwurf kann im Internet unter www.bmwi.de/textonly/Homepage/download/telekommunikation_post/FrequenzBZPV.pdf als PDF-File heruntergeladen werden (245 KB). Kommentare dazu können bis zum 30. Mai 2002 beim BMWi unter der E-Mail-Adresse freqbzpv@bmwi.bund.de abgegeben werden.

- wolf -

 

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