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DFA: Strafanzeige gegen RegTP

Die Deutsche Funker-Allianz e.V. (DFA) hat nach eigenen Angaben Strafanzeige gegen die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) erstattet.

Die DFA vertritt die Rechtsauffassung, daß die RegTP derzeit nicht berechtigt ist, Frequenzen zuzuteilen und dafür Gebühren und Auslagen zu erheben. Als Grund dafür nennt die DFA das Fehlen eines Frequenzbereichszuweisungsplans und eines Frequenznutzungsplans.

Den genauen Inhalt der Strafanzeige hat die DFA bisher nicht bekanntgegeben.

- wolf -

Anmerkung der Redaktion: Fehlerhafte Verwaltungsentscheidungen (z.B. Frequenzzuteilungen ohne ausreichende Rechtsgrundlage) fallen i.d.R. nicht unter das Strafrecht, sondern unter das Verwaltungsrecht. Eine Strafanzeige entbehrt in einem solchen Falle einer rechtlichen Grundlage.

(C) FM-FUNKMAGAZIN
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