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Neue Gerichtsurteile

Mobilfunkantenne berechtigt zur Mietminderung

Eine Mobilfunkantenne auf dem Dach unmittelbar über einer vermieteten Wohnung ist ein Grund zur Mietminderung. Dies geht aus einem Urteil eines Münchner Gerichts hervor.

Ein Nachweis schädlicher Einwirkungen durch die Antenne ist nach Ansicht des Gerichtes nicht erforderlich. Allein schon die Furcht vor Gesundheitsgefahren berechtige zur Mietminderung (im vorliegenden Falle um 20 Prozent).

Aktenzeichen: 432 C 7381/95

 

Antennen: Mindestabstand vom Nachbargrundstück

Antennen müssen einen Mindestabstand von 3 Metern zum Nachbargrundstück einhalten. Mit dieser Begründung beendete der Hessische Verwaltungsgerichtshof einen seit vier Jahren andauernden Rechtsstreit.

Ein Hausbesitzer hatte auf dem Dach seiner Garage in unmittelbarer Nähe zum Nachbargrundstück zwei große Parabolantennen aufgebaut. Der Nachbar klagte dagegen und bekam jetzt Recht. Die Antennen müssen abgebaut werden.

Aktenzeichen: 4UE 1706/94

 

Wichtig für Blinde: Kasse muß Braille-Zeile bezahlen

Krankenkassen müssen Blinden sogenannte Braille-Zeilen bezahlen. Dies hat das Bundessozialgericht entschieden.

Braille-Zeilen sind Zusatzgeräte für den Computer. Man kann damit Text, der normalerweise auf dem Bildschirm angezeigt wird, in Blindenschrift umwandeln. Damit haben auch Blinde die Möglichkeit, mit Computern arbeiten zu können. Blinde Funker können auf diese Weise zum Beispiel am Packet-Radio-Betrieb teilnehmen.

Aktenzeichen: B3 KR 6/97 R.

- wolf -

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