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01.11.2012

Umweltministerium legt Entwurf zur Änderung der BEMFV vor

Das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hat am 24. Oktober 2012 einen "Arbeitsentwurf" einer Verordnung vorgelegt, mit der die bisherige "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (besser bekannt unter der Kurzbezeichnung "BEMFV") geändert werden soll.

In der BEMFV ist unter anderem festgelegt, dass für ortsfeste Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung ab 10 Watt EIRP eine sogenannte "Standortbescheinigung" der Bundesnetzagentur eingeholt werden muss. Funkamateure können statt dessen für ihre Anlage eine "Selbsterklärung" - offizielle Bezeichnung: "Anzeige ortsfester Amateurfunkanlagen" - bei der Behörde einreichen.

Hier die wichtigsten geplanten Änderungen:

Neben dem Arbeitentwurf zur Änderung der BEMFV hat das Umweltministerium auch einen Entwurf zur Änderung der 26. Bundesimmissionsschutzverordnung vorgelegt.

Beide Entwürfe sind bisher nur Verbänden und "beteiligten Kreisen" zugegangen. Diese Gruppierungen haben die Möglichkeit, bis zum 14. November 2012 beim Umweltministerium Stellungnahmen zu den Entwürfen einzureichen.

- wolf -

Nachtrag: Das Umweltministerium hat die Entwürfe auf ihrer Website unter www.bmu.de/strahlenschutz/downloads/17_legislaturperiode/doc/49291.php zum Download bereitgestellt.

 

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