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Hobbyfunk-News


01.12.2008

Bundesregierung: Weiterbetrieb von CT1+Funktelefonen "geduldet"

Obwohl die Frequenzzuteilung für CT1+Funktelefone am 31. Dezember 2008 ausläuft, wird ein Weiterbetrieb solcher Geräte "geduldet", solange keine Störungen auftreten. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung an die Bundestagsfraktion der Partei "Bündnis 90/Die Grünen" hervor.

Die Fraktion hatte im Rahmen einer sogenannten "Kleinen Anfrage" u.a. Auskunft darüber verlangt, warum sich die Bundesregierung bei dem "Verbot" von CT1+Funktelefonen ab 31. Dezember 2008 nicht an den Regelungen in der Schweiz orientiert hat. Dort dürfen solche Geräte weiterbetrieben werden; sie genießen lediglichen keinen Schutz mehr vor Störungen und dürfen selbst keine Störungen verursachen.

Die Bundesregierung anwortete u.a. (Zitat):

"Wird durch ein CT1+-Gerät eine Störung verursacht, wird es in Deutschland wie auch in der Schweiz außer Betrieb genommen. Um keine „Grauzone“ entstehen zu lassen, wurde ein generelles Betriebsverbot für CT1+-Geräte ausgesprochen.
(...)
Ein Weiterbetrieb wird auch in Deutschland geduldet, solange keine Störungen durch das CT1+-Gerät erfolgt."
(Zitatende)

Zu den möglichen Kosten im Falle von Störungen heißt es an anderer Stelle (Zitat):

"Sollte durch den Weiterbetrieb eines CT1+-Telefons eine Störung entstehen und der Störer ermittelt werden, so ist die BNetzA berechtigt, die Kosten der Störungsbearbeitung dem Betreiber des CT1+-Telefons in Rechnung zu stellen. Es gilt dabei allerdings das Prinzip der Verhältnismäßigkeit." (Zitatende)

Außerdem fragte die Fraktion, wie viele Funkfahnder im Auftrage der BNetzA im Einsatz seien. Die Bundesregierung antwortete, dass die Bundesnetzagentur keine "Funkfahnder" beauftrage. Der Funkmessdienst der BNetzA könne "allenfalls im Rahmen der Störungsbearbeitung einen CT1+Nutzer identifizieren". Im Übrigen erwarte die Bundesnetzagentur "keine signifikanten Funkstörungen durch CT1+Telefone".

Der volle Wortlaut der "Kleinen Anfrage" und die Antworten der Bunderegierung sind in der Bundestagsdrucksache 16/10762 zusammengefasst und können im Internet unter http://tinyurl.com/62y8ca als PDF heruntergeladen werden.

- wolf -

Anmerkung: Die Bundesregierung erwähnt in ihrer Antwort nicht, dass das vorsätzliche oder fahrlässige Betreiben (die "Frequenznutzung") eines CT1+Telefons nach dem 31. Dezember 2008 eine Ordnungswidrigkeit darstellt, die mit Bußgeld geahndet werden kann.

 

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