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DFA-Stellungnahme zum TKG-Referentenentwurf

Die CB-Funk-Vereinigung Deutsche Funk-Allianz (DFA) hat am 22.05.2003 eine Stellungnahme zum Referentenentwurf des neuen Telekommunikationsgesetzes abgegeben.

Die DFA bemängelt in ihrer Stellungnahme unter anderem, dass dem Referentenentwurf zufolge künftig auch Betreiber von allgemeingenehmigten CB-Funkgeräten zur Zahlung von Frequenznutzungsbeiträgen herangezogen werden können. Die DFA sieht darin eine "verfassungsrechtlich äußerst bedenkliche Entwicklung". Durch eine solche Maßnahme werde in das "Bestandsrecht des bisherigen Betreibers eingegriffen" sowie auf europäischer Ebene der "Gleichheitsgrundsatz verletzt". Außerdem - so bemängelt die DFA - würden dadurch die bislang nicht erfassten CB-Funker mit "CEPT-Geräten" aufgrund von Unwissenheit in "eine Kriminalität getrieben".

Scharfe Kritik übt die DFA an der im Referentenentwurf vorgesehenen Regelung, die RegTP mit erweiterten Rechtsbefugnissen auszustatten. Die Vergangenheit habe gezeigt, dass es RegTP-Mitarbeitern an der fachlichen Qualifikation zur Ausübung hoheitlicher Befugnisse mangele. Es sei bekannt, (Zitat:) "wie schnell sich diese Behörde, insbesondere durch die verfassungswidrige Aktivierung in den Außenstellen, verselbständigt". Eine Befugniserweiterung sei widersinnig und zeige darüber hinaus (Zitat:) "offenherzig, welche Entwicklung der Staat im Hinblick auf die Schaffung eines 'Polizeistaates' einnimmt."

Die DFA spricht sich dafür aus, dass der CB-Funk als Funkanwendung vom neuen TKG ausdrücklich NICHT erfasst werden soll. Dies schließe das kostenfreie "Betreiben sämtlicher CB-Funkgeräte" und die Nutzung der "für diesen Frequenzbereich international zugeteilten Frequenzen" ein.

Mit Blick auf eine mögliche staatliche Überregulierung will die DFA (Zitat:) "jegliche Möglichkeit wahrnehmen, die Verwirklichung diktatorischer Grundlagen im Frequenzbereich mit den erforderlichen Mitteln zu bekämpfen."

Den vollständige Wortlaut der Stellungnahme hat die DFA auf ihrer Homepage unter www.deutsche-funk-allianz.de/Recht/recht.html#Stellungnahme veröffentlicht.

- wolf -

 

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