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DFA: Forderungsprogramm aktualisiert

Die Deutsche Funk-Allianz (DFA) hat ihr "Forderungsprogramm" aktualisiert. Auf einer Sondersitzung am 30. Juli 2000 wurde folgendes 10-Punkte-Papier verabschiedet:

 

FORDERUNGSPROGRAMM
Aktualisierte Fassung vom 30.07.2000

1. Einführung SSB, Normung nach EN 300 422 -2 (Anmerkung der FM-Redaktion. gemeint ist wohl 300 433) und EN 300 135 -2

2. 80 Kanäle für alle CB-Funker
(zusätzlich 40 Kanäle über dem Band), was die Schutzzonenregelung überflüssig mache würde.

3. Änderung der PMR-Richtlinie
Bezug Vfg.142/1999, veröffentlicht im Amtsblatt der RegTP vom 03.11.1999

a) Streichung der Ziffer 6 letzter Satz: "Sie müssen mit deutschen Zulassungskennzeichen versehen sein." Die Forderung nach einem deutschen Zulassungskennzeichen halten wir für juristisch und politisch unvereinbar mit der R&TTE Direktive und der deutschen Umsetzung "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen", weil hierbei die Abschaffung von nationalen Zulassungen beschlossen wurde.

b) Aussetzung / Streichung des ersten Satzes Ziffer 7 (Sonderregelung für Ausländer in Deutschland)
Die R&TTE Direktive sieht den freien Austausch von Waren und Dienstleistungen in Europa vor. Daher müssen suspekte Sonderegelungen spätestens mit der Einführung des Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen verschwinden.

c) Änderung der Zuweisung von PMR zum "nichtöffentlichen beweglichen Landfunk" (nöbL) in den "öffentlichen beweglichen Landfunk" (öbL), wobei die rechtliche Stellung dem CB-Funk angenähert wird. Ebenfalls entbehrlich würde dann unter allgemeinen Hinweisen der Hinweis auf das Abhörverbot.

4. Einführung eines Hobby-Funk Gesetzes (CB-Funk Gesetz)
Hierbei sollen die Rechte und Pflichten eines Hobby -Funkers geregelt werden, da das TKG dieses wegen der fehlenden Nutzer-Eigenschaft nicht leisten kann. Zum Thema fehlende Nutzer Eigenschaft bitten wir die Bundesratsdrucksache 745/99 zu lesen, wobei der Bundesrat diese Tatsache expressis verbis bestätigt.

5. Gebührenfreiheit CB-Funk/ Hobby-Funk

6. Euro Packet Kanal

7. Änderung des TKG § 3 Abs. 4 bezüglich der gesetzlichen Definition einer "Funkanlage" in die Definition der "Funkanlage", wie sie seit dem 01.01.2000 (entgegen der Legaldefinition des TKG!) von den Innenministerien der Länder, den Senatsverwaltungen des Inneren, dem Bundesinnenministerium und der RegTP(!) in der BOS-Richtlinie verwendet wird.

Eine Funkanlage nach den BOS Richtlinien ist eine: "Sende- und Empfangsfunkanlage einschließlich Antenne, Bediengerät mit Hör- und Sprechmöglichkeit, Stromversorgung und erforderlichen Zusatzeinrichtungen."

8. Einführung von 2 Rundspruchkanälen im CB-Funk Bereich

9. Einführung einer Legaldefinition des Begriffes "Funkgerät" in Ergänzung zum Begriff "Funkanlage" in das TKG oder in das "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" aus Gründen der Rechtssicherheit.

10. Runder Tisch im VCBE
Alle Verbände werden hiermit zur Mitarbeit aufgefordert!

Der Inhalt von im FUNKMAGAZIN veröffentlichten Dokumenten spiegelt nicht unbedingt die Meinung der Redaktion wider. ;-)

- wolf -

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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