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Sonderrechte für RegTP-Fahrzeuge

Meßfahrzeugen der Regulierungsbehörde genießen in Zukunft Sonderrechte im Straßenverkehr. Dazu wird eigens der Paragraf 35 der Straßenverkehrsordnung geändert.

Die Änderung hat folgenden Wortlaut:

"Meßfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (§ 66 des Telekommunikationsgesetzes) dürfen auf allen Straßen und Straßenteilen zu allen Zeiten fahren und halten, soweit ihr hoheitlicher Einsatz dies erfordert."

Die neue Regelung wird voraussichtlich Anfang nächsten Jahres in Kraft treten.

- wolf -

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