FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


03. 04. 2004

DFA-Frühjahrstagung in Freden/Leine (Rückblick)

Die Deutsche Funk-Allianz e.V. (DFA) hielt am 3. April 2004 in Freden/Leine ihre Frühjahrstagung ab. Zu der Veranstaltung waren 14 stimmberechtigte Delegierte ("Abgeordnete") erschienen. Als Gäste nahmen die Landrätin Ingrid Baule und der Landtagsabgeordnete Klaus Krumfuß sowie Hermann Oechsner (AK CB-Funk Thüringen), Katja Bickmeier und Frank Siegert (Five-Radio), Alexander Eisele (rpa-Radio) und Wolfgang Fricke (FM-Funkmagazin) an der Tagung teil. Die örtliche Presse war durch eine freie Mitarbeiterin vertreten. Insgesamt waren ca. 30 Personen anwesend.

Der Bundestagsabgeordnete Hubertus Heil bedauerte, dass er zu der Tagung nicht erscheinen konnte. Er ließ ausrichten, dass ihm die Anliegen der CB-Funker sehr wichtig seien und er deren Belange im Rahmen seiner politischen Arbeit unterstützen möchte. Heil wies auch darauf hin, dass die einjährige Auswertungsphase der neuen CB-Funk-Allgemeinzuteilung im Herbst abgeschlossen sei. Dann bestünde die Möglichkeit, dort eventuelle Änderungswünsche einfließen zu lassen.

Der Ehrenpräsident der DFA, Burkhard Heid, vertrat in einem Statement die Auffassung, dass die "Akzeptanzkrise" des CB-Funks durch verbandspolitischen "Lug und Trug" entstanden sei. Verbandsarbeit gestalte sich äußerst schwierig, und dies werde auch in Zukunft so sein. Dennoch sei trotz unterschiedlicher Vorgehensweise in den Verbänden "eine vermehrte 'Zusammenarbeit' von Nöten". Heid versuchte deutlich zu machen, dass ein und derselbe Tatbestand je nach Sichtweise durchaus unterschiedlich interpretiert werden kann. Im Falle des DAKfCBNF sehe er jedoch, "dass die bisherigen Vorwürfe, der DAKfCBNF würde weiterhin vom Ehrenvorsitzenden geleitet und die gewählten Amtsträger in der Vorstandsschaft seien nur Statisten und 'Marionetten', zu stimmen scheinen". Deshalb gebe er, auch in seiner Funktion als Ehrenpräsident der DFA, seine Überzeugung bekannt, "dass zumindest in dem jetzigen Stadium und und unter Berücksichtigung der Beschlussfassung während der letzten Tagung eine Mitgliedschaft im DAKfCBNF für die DFA nicht in Frage kommen kann." Zu dem Umstand, dass der ehemalige DAKfCBNF-Vorsitzende auf der letzten Tagung nicht entlastet worden sei, merkte Heid an, dass "der Ehrenvorsitzende womöglich mit dem wegen Krankheit ausgeschiedenen Vorsitzenden eine anderweitig gelagerte Rechnung begleichen wollte". Heid dazu wörtlich: "Deshalb betone ich hier und heute ausdrücklich, dass Michael Lennarz mit meiner Unterstützung rechnen kann, wenn es darum geht, dass der DAKfCBNF (vielleicht durch die 'Vermittlungsbemühungen' seines Ehrenvorsitzenden) Forderungen an seinen ehemaligen Vorsitzenden stellt."

Hermann Oechsner gab in seinem Grußwort zu bedenken, dass die CB-Funker im Grunde alle "in einem Boot" säßen. Oechsner zur DFA: "Es gibt ein Boot namens DAKfCBNF. Nehmt Platz in diesem Boot!"

Harald Westermann gab einen "Kurzbericht" über die Arbeit des Vorstands ab. Der Vorstand bemühe sich, "die Interessen der CB-Funker zu schützen und zu wahren". Im vergangenen Halbjahr habe der Vorstand fünf Vorstandssitzungen in Form von Telefonkonferenzen abgehalten, wobei - so Westermann - "der Ehrenpräsident wenig beteiligt" wurde.

Zur Frage einer möglichen Rechtsschutz-Gruppenversicherung erklärte Westermann, man habe dazu Auskünfte eingeholt. Eine solche Versicherung könne nur über jeden Verein separat abgeschlossen werden. Ein Verwaltungsrechtsschutz sei in der Versicherung nicht enthalten.

Im Rahmen der verbandspolitischen Arbeit habe man viele Gespräche über die Abschaffung der Schutzabstände geführt. Auch bei der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes habe man Anträge gestellt. Wieweit diese in den endgültigen Gesetzestext einfließen, müsse abgewartet werden.

Die Mitgliederzahl der DFA ist leicht ansteigend. Einer Kündigung stehen drei Neuaufnahmen entgegen. Drei weitere Interessenten haben eine Mitgliedschaft beantragt.

Die Kassen-Revision konnte nicht durchgeführt werden, weil die Revisoren nicht anwesend waren.

Bei der anstehenden Wahl des Präsidiums wurde Randolf Rauer in geheimer Wahl mit 11 Stimmen (bei 2 Nein-Stimmen und 1 Enthaltung) als Präsident wiedergewählt. Das Amt des 1. Beisitzers bekleidet Sandra Schmidt, die sich 10 Stimmen gegen Ingeborg Rödiger (3 Stimmen) und Franz Hornauer (1 Stimme) durchsetzen konnte. In das Amt des 2. Beisitzers wurde Inge Rödiger mit 11 Stimmen (bei 1 Enthaltung und 2 ungültigen Stimmen) gewählt. Neuer Kassenrevisor für zwei Jahre ist Franz Hornauer (12 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme, 1 Enthaltung).

Über die Arbeit der ECBF berichtete Dieter Löchter. Die ECBF habe einen "festen Sitz" im Normungsinstitut ETSI. Löchter selbst sei seit einer Woche "ETSI-Full-Member" und habe damit uneingeschränkten Zugriff auf alle ETSI-Dokumente. Eine von der ECBF initiierte Untersuchung von Radio-TV-Antennenverstärkern sei nahezu abgeschlossen. Sie habe gezeigt, dass die meisten untersuchten Antennenverstärker nicht der Norm entsprächen. Bei Störungen durch Funkgeräte seien daher nicht die Funkgeräte schuld, sondern die mangelhaften Antennenverstärker. Ziel dieser Untersuchungen ist es, nachzuweisen, dass die von der ECBF geforderte Sendeleistung von 12 Watt SSB keine Störungen verursacht.

Der CB- und Packetradio-Stammtisch Märkischer Kreis (CB-PR-MK) und der CB-Verein Mangfalltal e.V. stellten insgesamt zehn Anträge.

Ein Antrag des CB-PR-MK befasste sich mit dem Ehrenvorsitzenden des DAKfCBNF, Franz Ahne. Er umfasste drei Teile und hatte folgenden Wortlaut (Auszug):

a) Vorstand und Präsidium der DFA e.V. möge Franz Ahne, Ehrenvorsitzender des "Deutschen Arbeitskreises für CB- und Notfunk e.V. (DAKfCBNF), öffentliches Misstrauen aussprechen.

b) Vorstand und Präsidium der DFA e.V. möge, in Richtung der für den CB-Funk zuständigen Behörden bzw. Gremien deutlich machen, daß Franz J. Ahne nicht im Auftrage der Mitglieder der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." bei den zuständigen Behörden bzw. Gremien spricht. hierzu möge der Vorstand der DFA e.V. den § 2 Abs. 1.) der Satzung der DFA e.V. zitieren: "Als sog. 'Bürgerparlament' hobbytreibender Bundesbürger steht die DFA in der Zweckverpflichtung, die Empfehlung des 9. Deutschen Bundestages vom 15. Dezember 1982 (Bundestagsdrucksache 9/2274) im Rahmen demokratischer Leitsätze uneingeschränkt erfüllen."

c) Vorstand und Präsidium der DFA e.V. möge hinterfragen, ob es eine Vertretungsbefugnis gibt, daß Franz J. Ahne im Auftrage des DAKfCBNF öffentlich agieren darf.

(Ende des Zitats - es folgt eine umfangreiche Begründung)

Teil a) dieses Antrag wurde mit 10 Ja-Stimmen (bei 4 Enthaltungen) angenommen;
Teil b) dieses Antrags wurde einstimmig angenommen;
Teil c) dieser Antrag wurde fallengelassen.

Ein weiterer Antrag des CB-PR-MK bezog sich auf die Öffentlichkeitsarbeit der DFA. Er hatte folgenden Wortlaut (Auszug):

a) Die Vereinsvorstände der aktiven Mitglieder der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." [...] mögen sich freiwillig verpflichten, einmal pro Jahr eine für alle CB-Funker und am CB-Funk Interessierte offene CB-Funkveranstaltung als Informations- und Diskussionsveranstaltung anzubieten.

Neben dem o.g. Personenkreis sollten interessierte örtliche Politiker, interessierte Vertreter der Kommunalen, Verwaltungen sowie die örtlichen Presseorgane (Tageszeitungen, lokale Rundfunkstationen, ggf. die Fachpresse usw.) hierzu eingeladen werden.

Das Präsidium wie auch der Vorstand möge sich hierzu freiwillig verpflichten, zu den o.g. Veranstaltungen eine mind. 2 Personen starke Delegation zu entsenden, um von relevanten Neuigkeiten des CB-Funks auf Bundesebene zu berichten.

b) Unabhängig, ob die DFA-Mitgliedsvereine eine derartige offene Diskussionsveranstaltung durchgeführt haben, mögen sich die DFA-Mitgliedsvereine freiwillig verpflichten, mindestens einmal pro Jahr, während einer Parlamentsvollversammlung der DFA e.V. von ihren, im vergangenen Jahr durchgeführten Vereinsaktivitäten zu berichten.

Dieser Antrag wurde mit 13 Ja-Stimmen bei 1 Enthaltung angenommen.

Bei dem dritten Antrag des CB-PR-MK ging es um die Person Alexander W. Eisele. Der Antrag hatte folgenden Wortlaut:

Alexander W. Eisele ist in den Status einer "Persona non grata" (Unerwünschte Person) zu erheben. Seine Anwesenheit ist während aller Veranstaltungen der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." weder als Privatperson, als Fachjournalist oder als Beauftragter einer Vereinigung erwünscht.

Er ist von einer direkten Berichterstattung aller Veranstaltungen der "Deutschen Funk-Allianz (DFA) e.V." auszuschließen.

(Ende des Zitats. Es folgt eine umfangreiche Begründung mit Auszügen aus Internetbeiträgen von Alexander W. Eisele.)

Dieser Antrag wird bis zur nächsten Tagung ruhengelassen, weil derzeit ein Privatklageverfahren anhängig ist, dessen Ergebnis abgewartet werden soll.

Der CB-Verein Mangfalltal stellte sieben Anträge, deren Inhalte nachfolgend stichwortartig wiedergegeben werden:

Antrag 1: Es soll als ausreichend angesehen werden, künftig nur noch eine Mitgliederversammlung pro Jahr durchzuführen.

Dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

Antrag 2: Die DFA soll nach Schweizer Vorbild an die "beiden größten Amateurfunkverbände" herantreten mit dem Wunsch nach mindestens zwei Frequenzen für CB-Funk-Packet-Radio-Links im 70-cm-AFu-Band. Bei positivem Bescheid soll die DFA bei der RegTP die Freigabe dieser Frequenzen bewirken.

Dieser Antrag wurde einstimmig angenommen.

Antrag 3: Die DFA soll bei der RegTP einen "Freigabeantrag" stellen für die Nutzung von PMR446 mit Mobil- und Heimstationen sowie eine Erhöhung der Strahlungsleistung auf 2,5 Watt.

Es wurde einstimmig beschlossen, diesen Antrag bis zur nächsten Tagung ruhen zu lassen.

Antrag 4: Eine Zusammenarbeit mit dem DAKfCBNF ist solange strikt abzulehmen, wie Franz Ahne dort Ehrenvorsitzender ist, die Öffentlichkeit nicht wahrheitsgetreu informiert und Kritiker ignoriert.

Dieser Antrag wurde einstimmig abgelehnt.

Antrag 5: Alexander W. Eisele soll künftig von Berichterstattungen der DFA ausgeschlossen bleiben.

Dieser Antrag wurde als "erledigt" betrachtet (siehe einen ähnlich lautenden Antrag des CB-PR-MK).

Anträge 6 und 7: Die DFA soll darauf hinwirken, dass in der CB-Funk-Allgemeinzuteilung statt der jetzt genannten maximal zulässigen Strahlungsleistung von 4 Watt ERP ein Wert von 50 Watt ERP eingetragen wird und der Passus, dass die zulässige Eingangsleistung bei Richtantennen 4 Watt betragen darf, ersatzlos gestrichen wird (siehe dazu auch die Stellungnahme am Ende dieses Beitrags). Außerden soll beantragt werden, dass für den CB-Funk eine Standortbescheinigung erst ab 100 Watt EIRP erforderlich werden soll.

Diese umfangreich begründeten Anträge sollen dem nächsten Protokoll beigefügt werden. Mit 13 Stimmen (bei 1 Nein-Stimme) wurde beschlossen, das BMWA anzuschreiben mit dem Ziel, die Grenze für eine Standortbescheinigung für den CB-Funk auf 100 Watt EIRP anzuheben.

Der vollständige Wortlaut der Anträge kann bei der Geschäftsstelle der DFA unter E-Mail vorstand@deutsche-funk-allianz.de angefordert werden.

Hans-Werner Hoppe hatte am Rande der Tagung Informationsmaterial der Deutschen Knochenmarkspenderdatei (DKMS) ausgelegt. Die DKMS bietet jedermann die Möglichkeit, sich mittels einer einfachen Blutprobe als Knochenmarkspender registrieren zu lassen und damit möglicherweise einem an Leukämie erkrankten Menschen helfen zu können. Umfangreiche Informationen zur DKMS gibt es im Internet unter www.dkms.de

Die nächste Tagung der DFA wird im Herbst dieses Jahres in Neustadt/Hessen stattfinden.

- wolf -

Zum oben genannten Antrag Nr. 6 des CB-Vereins Mangfalltal teilte uns dessen Vorsitzender Franz Hornauer folgendes mit:

"Es ging um die 4 Watt ERP-Begrenzung im Frequenznutzungsplan. In meinem Antrag hatte ich geschrieben, daß anstatt 4 Watt ERP dort 50 Watt ERP benannt werden sollen. Da nur bei Richtantennen in der horizontalen Ebene diese mit 4 Watt am Antenneneingang gespeist werden dürfen (laut Amtsblatt), man aber jede Richtantenne auch vertikal aufbauen kann, wäre eine solche Bestimmung auch eine Einschränkung bei der Verwendung von Richtantennen im CB-Funk.

Auf der Tagung hatte ich deswegen meinen Antrag erweitert und gesagt, daß grundsätzlich auch im Frequenznutzungsplan immer die Begrenzung 4 Watt ERP durch "4 Watt am Antenneneingang" ersetzt werden kann, wodurch wieder alle Arten von Richtantennen verwendet werden können, ohne daß der CB-Funker gegen diese Begrenzungsregelung automatisch verstößt."

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