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03.05.2011

Rettungsfunk gestört - Freispruch aus Mangel an Beweisen

Das Landgericht Trier hat am 3. Mai 2011 den ehemaligen Leiter der DRK-Rettungswache Saarburg von dem Vorwurf, den Funkverkehr eines Rettungshubschraubers gestört zu haben, aus Mangel an Beweisen freigesprochen.

Dem Mann war vorgeworfen worden, im Jahre 2006 mehrfach den Funkverkehr des Rettungshubschraubers eines luxemburgischen Luftrettungsunternehmens durch minutenlange Dauerträger behindert zu haben. Durch die Funkstörungen seien Rettungstransporte für schwer erkrankte Patienten erheblich verzögert und gefährdet worden. Das Amtsgericht Trier hatte den Mann daraufhin im Jahre 2008 wegen versuchter schwerer Körperverletzung in vier Fällen und vollendeter schwerer Körperverletzung in einem Fall zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3600 Euro verurteilt. Sowohl der Verurteilte, der die Taten stets bestritt, als auch die Staatsanwaltschaft legten daraufhin Berufung ein (das Funkmagazin berichtete).

Im Berufungsprozess hob das Landgericht Trier nun das Urteil der Vorinstanz auf. Zwar sei festgestellt worden, dass die Störungen des Rettungsfunks von der DRK-Rettungswache ausgingen, deren Leiter der Angeklagte damals war. Nach Auffassung des Gerichts war ihm jedoch nicht zweifelsfrei nachzuweisen, dass er der Verursacher dieser Störsignale war. Das Gericht handelte deshalb nach dem Grundsatz "Im Zweifel für den Angeklagten" und sprach den Mann frei.

Unabhängig davon wurde er wegen unerlaubten Besitzes einer Schusswaffe verwarnt und unter Strafvorbehalt eine Geldstrafe in Höhe von 1200 Euro verhängt. Die Waffe war zufällig bei einer Hausdurchsuchung gefunden worden.

- wolf -

Weitere Pressemeldungen zu diesem Thema:
http://nachrichten.t-online.de/aus-mangel-an-beweisen/id_46163484/index?news
http://www.wort.lu/wort/web/letzebuerg/artikel/2011/05/149200/freispruch-im-prozess-um-rettungsfunk-stoerung.php

 

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