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Österreich: Telefonieren am Steuer verboten

Seit 1. Juli 1999 ist Autofahrern in Österreich das Telefonieren während der Fahrt ohne Freisprecheinrichtung verboten.

Freisprecheinrichtungen müssen so ausgeführt sein, daß der Fahrer das Mobiltelefon mit einer Hand bedienen kann, ohne daß er vom Verkehr abgelenkt wird oder seine "Körperhaltung wesentlich ändern" muß. Alte Freisprecheinrichtungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, dürfen noch bis 31. Dezember 2001 weiter benutzt werden.

Autofahrer, die sich nicht an das Verbot halten, müssen mit einer Geldstrafe von 300 Schilling rechnen. Wenn die Zahlung verweigert wird, erhöht sich die Strafe auf 1000 Schilling, ersatzweise bis 24 Std. Haft.

- wolf -

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