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Entwurf des neuen Funkanlagen-Gesetzes veröffentlicht

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat den Entwurf eines neuen "Gesetzes über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) veröffentlicht.

Der Gesetzentwurf kann im Internet unter http://www.bmwi.de/download/fteg-entwurf.zip downgeladen werden.

In dem Gesetz werden unter anderem das Zulassungsverfahren, der freie Warenverkehr und die Inbetriebnahme von Funkgeräten neu geregelt. Das bisherige nationale Zulassungsverfahren wird abgeschafft und durch ein europaweit einheitliches "Konformitätsbewertungsverfahren" ersetzt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Funkgeräte nur dann in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn ihnen Informationen über die "bestimmungsgemäße Verwendung" beigefügt sind. Auf der Verpackung und in der Bedienungsanleitung muss der Hersteller bzw. Importeur angeben, in welchen Staaten das betreffende Gerät benutzt werden darf. Anwender, die ihr Gerät nicht "bestimmungsgemäß" benutzen, müssen dem Gesetzentwurf zufolge mit Bußgeldern bis zu 100.000 DM rechnen.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) bleibt weiterhin in Kraft. An den bisherigen Regelungen für den CB-Funk, insbesondere den Vorschriften über die Frequenzzuteilung, ändert sich nichts.

Das BMWi lädt interessierte Fachkreise und Verbände ein, den Gesetzentwurf zu kommentieren. Kommentrare bitte per E-Mail an gesetz-fteg@bmwi.bund.de oder per Fax an das BMWi, Referat VII B 5 -FTEG/FTEV-, Fax 0228-6153265.

- wolf -

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