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Funkamateur wegen Nazi-Parolen verurteilt

Das Amtsgericht Nürnberg hat einen 31jährigen Funkamateur wegen der Verbreitung von Nazi-Parolen im Packet-Radio-Netz zu einer Geldstrafe von 145 Tagessätzen verurteilt.

Das Gericht sah es als erwiesen an, daß der Funkamateur mindestens zweimal Texte mit Nazi-Parolen, unter anderem "Heil Hitler" und "Führer befiehl - wir folgen dir" - in das Amateurfunk-Packet-Radio-Netz eingespielt hat. Bei diesen Parolen handelt es sich nach Auffasung des Gerichts um "Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen", deren öffentliche Verwendung gemäß § 86a des Strafgesetzbuches verboten ist. Bei Zuwiderhandlungen drohen Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe.

Aktenzeichen: 45 Cs 405 Js 48531/96

- wolf -

Anmerkung: Die Höhe eines "Tagessatzes" richtet sich nach den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen des Täters. In der Regel entspricht die Höhe eines "Tagessatzes" dem Nettoeinkommen, das der Täter durchschnittlich an einem Tag hat.

 

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