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Hobbyfunk-News


06.07.2016

BNetzA veröffentlicht aktualisierten Frequenzplan

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. April 2016 im Amtsblatt 6/2016 einen aktualisierten Frequenzplan veröffentlicht.

Im Frequenzplan sind die Nutzungsmöglichkeiten für Funkdienste und -anwendungen im Bereich von 9 kHz bis 275 GHz festgelegt. Die Änderung des Frequenzplans war erforderlich, weil Beschlüsse der ITU-Weltfunkkonferenz 2012, Vorgaben von EU und CEPT/ECC und Änderungen in der Frequenzverordnung eingearbeitet werden mussten..

Im Bereich des CB-Funks gibt es folgende geringfügige Änderungen:

Im Eintrag für die im CB-Funkbereich arbeitende SRD-Funkanwendung "Sprechfunk mit geringer Reichweite und Sprachschalter" wurde die max. zulässige Strahlungsleistung von bisher "50 mW ERP" auf "100 mW ERP" erhöht.

Im Eintrag für das sog. "Freenet" wurde die Nutzungsbezeichnung von "Betriebsfunk" in "Kurzstreckenfunk" geändert und der Frequenzbereich an die nunmehr sechs Kanäle angepasst.

Im Eintrag für PMR446 gibt es keine Änderungen.

Die Vorgaben im Frequenzplan haben keine unmittelbare Auswirkung auf die Nutzer. Für die Frequenznutzung sind die Angaben in der jeweiligen Frequenzzuteilung maßgeblich.

Der neue Frequenzplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/frequenzplan-2016 heruntergeladen werden.

- wolf -

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