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Powerline: Petition erneut abgelehnt

Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat erneut die Petition eines Funkamateurs in Sachen Powerline abschlägig beschieden.

Der Funkamateur hatte sich in seiner Petition gegen die Einführung von Powerline Communication (Datenübertragung u.a. auf Stromleitungen) gewandt und auf das Störpotenzial dieser Datenübertragungsart hinsichtlich Flugfunk und BOS-Funk hingewiesen. Es handelte sich bereit um die zweite Petition des Funkamateurs in dieser Angelegenheit.

In dem ablehnenden Bescheid des Petitionsausschusses heißt es:

PEUTSCHER BUNDESTAG
Petitionsausschuss
Pet 3-14-09-90212-019794
(Bitte bei allen Zuschriften angeben)

(...)

Betr.: Funkdienst
Bezug: Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie vom 5. Juli 2000
Anlg.: - 1 -

Sehr geehrter Herr ........

der Ausschussdienst des Petitionsausschusses, dem die Ausarbeitung von Vorschlägen für den Ausschuss obliegt, hat das von Ihnen vorgetragene Anliegen geprüft und in diese Prüfung auch die Stellungnahmen des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie einbezogen. Die Stellungnahme vom 5. Juli 2000 übersende ich als Anlage zu diesem Schreiben.

Nach Prüfung aller Gesichtspunkte kommt der Ausschussdienst zu dem Ergebnis, dass Ihre Petition erfolglos bleiben wird. Diese Auffassung stützt sich insbesondere darauf, dass eine Änderung der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung (FreqBZPV) nicht in Aussicht gestellt werden kann.

Einwendungen gegen diese Bewertung können Sie innerhalb von sechs Wochen mitteilen. Nach Ablauf dieser Zeit wird den Abgeordneten des Petitionsausschusses vorgeschlagen, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil Ihrem Anliegen nicht entsprochen werden kann. Folgen der Ausschuss und das Plenum des Deutschen Bundestages diesem Vorschlag, erhalten Sie keinen weiteren Bescheid.

Ich bedauere, Ihnen keine günstigere Mitteilung machen zu können.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

(Dagmar Schrinner)

 

Die in dem Schreiben des Petitionsausschusses erwähnte Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministeriums hat folgenden Wortlaut:

 

BUNDESMINISTERIUM FÜR
WIRTSCHAFT UND TECHNOLOGIE

Gesch.-Z.: VII B 4 - 999 890
(Bei Antwort bitte angeben)

(...)

Deutscher Bundestag
- Petitionsausschuss -
z.H. Frau Schrinner
Platz der Republik 1

11011 Berlin

Bonn, 5. Juli 2000

Betr.: Einführung von Power Line Communication (PLC) in Deutschland
hier: Eingabe des Herrn ..........
Bezug: Schreiben vom 17. Mai 2000 Pet 3-14-09-90212-019794

Anlg.: Original des Schreibens

Zu dem erneuten Schreiben des Petenten nehme ich wie folgt Stellung:

Das zweite Schreiben von Herrn ......... enthält m.E. keine neuen Sachpunkte. Zu den grundsätzlichen Fragen habe ich in meinem Schreiben vom 6. April 2000 Stellung genommen.

Zu den Ausführungen über Funkanwendungen der Flugsicherung und den Funk von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist zu bemerken, daß auf Grund von Konsensgesprächen der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post mit allen Beteiligten eine Übergangslösung gefunden werden konnte, die im Verlaufe der folgenden zwei Jahre die Verträglichkeit der Nutzung von Breitbandverteilanlagen mit sicherheitsrelevanten Funkanwendungen sicherstellt, wobei sich allenfalls örtlich eng begrenzt die Notwendigkeit ergeben kann, einen Kabelkanal abzuschalten. Die nächsten zwei Jahre werden genutzt, um Mängel an Kabelanlagen zu beseitigen.

Die Störstrahlungsgrenzwerte der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung sollen erst vom 1. Juli 2001 an gelten. Bis dahin sollen sie - insbesondere im Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz - überprüft und ggfs. korrigiert werden. Hierfür notwendige Untersuchungen werden von der RegTP durchgeführt.

Im Auftrag

George

Anmerkung der FM-Redaktion: Nach Beschlussfassung des Deutschen Bundesrates gelten die Störstrahlungsgrenzwerte erst ab dem 1. Juli 2003.

- wolf -

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