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CB-Funk-Verbot an Bord von Flugzeugen

Am 1. März 1999 ist eine neue "Luftfahrzeug-Elektronik-Betriebsverordnung" in Kraft getreten. Darin ist geregelt, welche elektronischen Geräte an Bord von Flugzeugen betrieben werden dürfen.

Erlaubt ist u.a. der Betrieb von Computern, Computerspielkonsolen, Rundfunkgeräten, Kassettenrecordern, Videokameras und elektronischem Spielzeug, sofern die Geräte über kein CD-Laufwerk verfügen. Während der Start- und Landephase dürfen diese Geräte nicht betrieben werden.

Grundsätzlich verboten ist der Betrieb von Geräten mit Sendefunktion, also z.B. Handys, CB-Funkgeräte etc. Ausnahmen können der Pilot oder die Fluggesellschaft erteilen. Das unbefugte Betreiben von Funkgeräten in Flugzeugen ist eine Straftat und wird nach dem Luftverkehrsgesetz mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

- wolf -

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