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"Nachbrenner" im Auto - Verfahren wegen "Arglosigkeit" eingestellt

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RepTP) hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Bonner CB-Funker eingestellt, in dessen Auto ein betriebsbereiter CB-Leistungsverstärker ("Nachbrenner") gefunden wurde.

Bei einer (angemeldeten) Kontrolle der Funkanlage entdeckten die RegTP-Mitarbeiter im PKW des CB-Funkers einen an ein CB-Funkgerät angeschlossenen 30-Watt-Leistungsverstärker mit CE-Kennzeichnung. Auf Befragen erklärte der Funker, dass er nicht gewusst habe, dass man ein solches Gerät nicht betreiben darf. Er habe den Nachbrenner ganz normal gekauft und der Händler habe ihn auch nicht auf ein mögliches Betriebsverbot hingewiesen.

Die RegT-Mitarbeiter stellten das Gerät sicher und leiteten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der CB-Funker wandte sich daraufhin an den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel. Riedel erwirkte zunächst, dass dem Funker der sichergestellte Leistungsverstärker wieder ausgehändigt wurde. Außerdem konnte er erreichen, dass das Ordnungswidrigkeitenverfahren Anfang Juli dieses Jahres eingestellt wurde. Die RegTP ließ sich davon überzeugen, dass der CB-Funker aus "Arglosigkeit" gehandelt hatte, weil er trotz der angemeldeten Überprüfung der Funkanlage durch die RegTP keine Veranlassung sah, den Leistungsverstärker auszubauen.

Rechtsanwalt Michael Riedel sah in diesem Fall eine "sehr weise Entscheidung der Regulierungsbehörde, die mit viel menschlichem und juristischem Sachverstand getroffen wurde".

- wolf -

 

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