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Neues "Gesetz über Funkanlagen" in Kraft getreten

Am 8. Februar 2001 ist das neue "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) in Kraft getreten.

In dem Gesetz werden unter anderem das Zulassungsverfahren, der freie Warenverkehr und die Inbetriebnahme von Funkgeräten neu geregelt. Das bisherige nationale Zulassungsverfahren wird abgeschafft und durch ein europaweit einheitliches "Konformitätsbewertungsverfahren" ersetzt. Mit dem Gesetz wird die europäische "R&TTE-Richtline" in deutsches Recht umgesetzt.

Funkgeräte werden in Zukunft kein nationales Zulassungszeichen mehr tragen, sondern nur noch ein CE-Zeichen. Mit dem CE-Zeichen dokumentiert der Hersteller bzw. Importeur, dass das Funkgerät den europäischen Bestimmungen entspricht.

Der Hersteller bzw. Importeur muß dem Gerät Informationen über die "bestimmungsgemäße Verwendung" beifügen. Darüber hinaus muß er auf der Verpackung oder in der Bedienungsanweisung angeben, in welchen Ländern das betreffende Gerät betrieben werden darf.

Ab 8. April 2001 dürfen nur noch solche Geräte von den Herstellern bzw. Importeuren "neu in Verkehr gebracht" werden, die den neuen Vorschriften entsprechen. Alte Geräte können jedoch weiterhin verkauft werden.

Das Telekommunikationsgesetz (TKG) bleibt weiterhin in Kraft. An den Regelungen für den CB-Funk ändert sich vorerst nichts. "Altgeräte" dürfen weiterhin zeitlich unbeschränkt benutzt werden.

- wolf -

Dokumente zum Download (Acrobat Reader erforderlich):

FTEG:
http://www.bmwi.de/Homepage/download/telekommunikation_post/FTEG.pdf

R&TTE-Richtlinie:
www.regtp.de/imperia/md/content/tech_reg_t/standardis/2.pdf

 

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