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"Powerline-Nutzungsbestimmung" am 9. Mai in Kraft getreten

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie mit Wirkung vom 9. Mai 2001 drei TKG-Rechtsverordnungen in Kraft gesetzt. Es handelt dabei um

- die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung,
- die Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung und
- die Frequenzzuteilungsverordnung.

In der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung ist auch die sogenannte "Nutzungsbestimmung 30" enthalten, in der u. a. die Nutzung von Stromleitungen zur Datenübertragung (Powerline Communications) geregelt ist (wir berichteten mehrfach). Bei dieser Art der Datenübertragung kann es - auch bei Beachtung der vorgeschriebenen Grenzwerte - zu erheblichen Störungen anderer Funkanwendungen im Kurzwellenbereich kommen.

Wegen der zu erwartenden Störungen haben sich in der Vergangenheit zahlreiche Institutionen gegen die Einführung von Powerline Communications ausgesprochen, darunter in- und ausländische Rundfunkanstalten, Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS), Betreiber von Flugfunkstellen, militärische Dienststellen sowie Amateurfunk- und CB-Funk-Betreiber. Trotz dieser Einwände hat die Behörde die umstrittene Verordnung in Kraft gesetzt.

Die Rechtsverordnungen können im Internet unter folgenden Adressen als PDF-Files heruntergeladen werden:

Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung:
http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/bundesgesetzblatt/FreqBZPV.pdf

Frequenznutzungsplanaufstellungsverordnung:
http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/bundesgesetzblatt/FreqNPAV.pdf

Frequenzzuteilungsverordnung:
http://www.agz-ev.de/recht/gesetze/bundesgesetzblatt/FreqZutV.pdf

- wolf -

 

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