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08.07.2015

BNetzA: Vertriebsverbot für Endstufe "KL 203" zurückgenommen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat im Juni 2015 ein Vertriebsverbot für die Endstufe "KL 203" des italienischen Herstellers "RM Italy" zurückgenommen. Das berichtet Rechtsanwalt Michael Riedel auf seiner Homepage.

Dem Bericht zufolge hatte die BNetzA im August 2014 einem "Großhändler in Nordrhein-Westfalen" untersagt, die besagte Endstufe zu vertreiben. Sie begründete dies damit, dass die Endstufe nicht den Anforderungen der europäischen "R&TTE-Richtlinie" 1999/5/EG entsprochen haben soll.

Der Großhändler war mit dem Vertriebsverbot nicht einverstanden und erhob - nach erfolglosem Widerspruch - im Dezember 2014 Klage beim Verwaltungsgericht Köln. Noch bevor es zur Verhandlung kam, nahm die BNetzA im Juni 2015 das Vertriebsverbot zurück - ebenso alle damit verbundenen Gebührenbescheide. Daraufhin stellte das Gericht das Verfahren auf Kosten der Behörde ein.

Die Rücknahme des Vertriebsverbots betrifft nur den besagten Großhändler und gilt nicht "automatisch" für andere derartige Fälle. Die BNetzA hatte zuvor offenbar auch anderen Händlern den Vertrieb der Endstufe "KL 203" untersagt. Rechtsanwalt Riedel weist darauf hin, dass solche Vertriebsverbote "Dauerverwaltungsakte" sind, die "ihre Wirkung auch bei Änderung der Sach- und Rechtslage" nicht verlieren. Händler, die das Vertriebsverbot haben bestandskräftig werden lassen, seien weiterhin daran gebunden. Nur unter sehr engen Voraussetzungen könne man von der Behörde die Rücknahme des Verbotes verlangen.

- wolf -

 

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