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Gericht verbietet Verbreitung von persönlichen Daten im CB-Funk

Das Oberlandesgericht Köln hat einem CB-Funker verboten, die Anschrift, die Telefonnummer und das Rufzeichen eines anderen Funkers gegen dessen Willen im CB-Funk zu verbreiten. Dies meldet "CB-Radio" unter Berufung auf den Kölner Rechtsanwalt Michael Riedel.

Das Kölner Gericht vertritt die Auffassung, dass die öffentliche Verbreitung der Anschrift, der Telefonnummer und des Rufzeichens eine "Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechtes des Klägers in Form der Verletzung der Privatsphäre bzw. seines Rechtes auf informationelle Selbstbestimmung" darstellt. Diese Rechte seien aus Art. 1 und Art. 2 des Grundgesetzes abzuleiten und unterliegen als "sonstiges Recht" im Sinne des § 823 Abs. 1 BGB auch zivilrechtlichem Schutz.

Außerdem wurde dem CB-Funker untersagt, seinen Funkerkollegen im CB-Funk als "vorbestraft" zu bezeichnen. Dies sei eine "Ehrverletzung in Form einer Verleumdung gem. § 187 StGB".

Das Oberlandesgericht bestätigte damit ein Urteil des Landgerichts Köln.

- wolf -

 

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