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Hobbyfunk-News


08.10.2012

Gestörter Rettungsfunk: Freispruch bestätigt

Das Oberlandesgericht Koblenz hat den Freispruch für den ehemaligen Leiter der Rettungswache Saarburg bestätigt. Das geht aus einer Meldung der Nachrichtenagentur "dapd" hervor.

Der Fall hatte im Jahre 2006 an der deutsch-luxemburgischen Grenze für Aufsehen gesorgt: Dem damaligen Leiter einer DRK-Rettungswache war vorgeworfen worden, mehrfach durch gezielte Funkstörungen den Sprechfunkverkehr eines Rettungshubschraubers eines konkurrierenden luxemburgischen Rettungsunternehmens gestört zu haben.

Das Amtsgericht Trier verurteilte den Mann nach langwierigen Ermittlungen im Juni 2008 zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung und einer Geldstrafe von 3600 Euro (das Funkmagazin berichtete). Sowohl der Verurteilte, der die Taten stets bestritt, als auch die Staatsanwaltschaft legten gegen das Urteil Berufung ein.

In dem darauf folgenden Berufungsprozess sprach das Landgericht Trier den Betroffenen im Mai 2011 aus Mangel an Beweisen frei (das Funkmagazin berichtete ebenfalls). Gegen dieses Urteil legte die Staatsanwaltschaft Revision ein.

Die Revisionsinstanz, das Oberlandesgericht Koblenz, konnte keine Revisionsgründe erkennen und verwarf die Revision. Die Entscheidung ist rechtskräftig.

- wolf -

 

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