FM - DAS FUNKMAGAZIN
Hobbyfunk-News


09. 04. 2004

Verstoß gegen "Telefonierverbot am Steuer" seit April teurer

Seit 1. April 2004 wird ein Verstoß gegen das "Telefonierverbot am Steuer" mit einer Geldbuße in Höhe von 40 Euro (bisher 30 Euro) und einem Punkt im Flensburger Verkehrszentralregister geahndet. Radfahrer müssen 25 Euro zahlen (bisher 15 Euro).

Das Verbot, am Steuer eines Fahrzeugs zu telefonieren, ist in § 23 Abs. 1a der Straßenverkehrsordnung festgelegt. Darin heißt es:

"Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgestellt ist."

Das Verbot bezieht sich nur auf Mobil- und Autotelefone. CB-Funk- und Amateurfunkgeräte sind davon nach wie vor nicht betroffen.

- wolf -

 

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