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Hobbyfunk-News


09.05.2013

Bundesnetzagentur veröffentlicht Jahresbericht 2012

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat am 6. Mai 2013 ihren Jahresbericht 2012 veröffentlicht.

Zum Thema Amateurfunk enthält der Jahresbericht nur wenige Angaben. Im Bereich des Amateurfunks - so heißt es dort - sollen "zusätzliche Hilfestellungen für eine bundesweit einheitliche Bestimmung einzuhaltender Sicherheitsabstände gegeben werden". Die Behörde werde "hierzu eine kostenfreie und auf nahezu allen Betriebssystemen lauffähige Software (WattWächter) anbieten, die jedem Funkamateur die Möglichkeit eröffnet, seine Amateurfunkstelle in Bezug auf die Einhaltung der Grenzwerte zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern zu bewerten". (Anm. d. Red.: Das Programm WattWächter wurde bereits im Februar dieses Jahres vorgestellt - das Funkmagazin berichtete.)

Im Bereich der Normung - so heißt es an anderer Stelle im Jahresbericht - werde die BNetzA die in den Normungsgremien begonnenen Arbeiten "zur Erhöhung der Störfestigkeit von Ton- und Fernsehrundfunkempfängern und Komponenten von Breitband-Kabelfernsehnetzen und zur Bereitstellung ergänzter EMV-Produktnormen weiter begleiten". Dies gelte u.a. auch für die Berücksichtigung des Störpotenzials von LED-Leuchten und -Lampen und Störausstrahlungen von Plasma-Bildschirmen in EMV-Normen sowie die "Begrenzung der Störabstrahlung [von Multimediaeinrichtungen] auch im Frequenzbereich unterhalb von 30 MHz".

Konkrete Angaben, z.B. zur Zahl der Amateurfunkstellen oder der bearbeiteten Störungsfälle (wie sie in früheren Berichten oftmals zu finden waren) sind im Jahresbericht 2012 nicht vorhanden.

Aus den wenigen veröffentlichten Zahlen lässt sich entnehmen, dass die BNetzA im Jahre 2012 im Bereich Telekommunikation "aus Gebühren, Beiträgen und sonstigen Entgelten" Mindereinnahmen in Höhe von rd. 12,6 Millionen Euro zu verzeichnen hatte. Die Behörde begründet dies damit, dass "die Beiträge zum Schutz einer störungsfreien Frequenznutzung nur für ein Beitragsjahr und nicht wie ursprünglich geplant für zwei Beitragsjahre erhoben werden konnten". Für eine zweijährige Erhebung sei eine Anpassung der entsprechenden Rechtsverordnung erforderlich; dies sei für das Jahr 2013 vorgesehen. Die Mindereinnahmen im Bereich Telekommunikation wurden durch zusätzliche Einnahmen, insbesondere im Bereich Energie (Gas und Elektrizität), ausgeglichen.

Der vollständige BNetzA-Jahresbericht 2012 kann im Internet unter http://tinyurl.com/bnetza-jahresbericht2012 heruntergeladen werden.

- wolf -

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