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DFA empfiehlt: CB-Funkgebühren zurückfordern

Die Deutsche Funker-Allianz e.V. (DFA) vertritt die Rechtsauffassung, daß die Regulierungsbehörde zur Zeit keine Frequenzzuteilungen ("Funkgenehmigungen") erteilen darf.

Die DFA begründet dies damit, daß Frequenzzuteilungen laut Telekommunikationsgesetz (TKG) nur aufgrund eines Frequenznutzungsplans, der wiederum auf einem Frequenzbereichszuweisungsplan basieren muß, erteilt werden dürfen (Par. 45 bis 47 TKG). Diese beiden Pläne sind jedoch auf der Basis des TKG noch nicht neu erstellt worden. Die DFA ist deshalb der Auffassung, daß unter anderem alle CB-Frequenzzuteilungen, die seit Inkrafttreten des TKG erteilt wurden, keine Rechtsgrundlage haben.

Die DFA zieht daraus den Schluß, daß auch die Erhebung von Frequenznutzungsgebühren und -beiträgen ohne Rechtsgrundlage erfolge. Sie empfiehlt den CB-Funkern, Gebühren und Beiträge aus Frequenzzuteilungen, die auf Grundlage des TKG erteilt wurden, im Rahmen einer Sammelklage zurückzufordern.

Wer weitere Informationen zu dieser Sammelklage haben möchte, der kann sich an Rechtsanwalt Wulf Gornickel, Bühlstraße 24, 37073 Göttingen, Tel. 0551-58480, wenden.

- wolf -

Hinweis der Redaktion: Wir weisen darauf hin, daß die hier dargestellte Rechtsauffassung der DFA nicht unumstritten ist und keine Gewähr für einen Klageerfolg bietet. Die Inanspruchnahme von Dienstleistungen von Rechtsanwälten ist mit Kosten gem. Rechtsanwaltsgebührenordnung verbunden.

(C) FM-FUNKMAGAZIN
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