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10. 05. 2005

Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen den Willen der RegTP eingestellt

Das Amtsgericht Bonn hat am 9. Mai 2005 ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen CB-Funker wegen Geringfügigkeit eingestellt. Dem Funker war vorgeworfen worden, einen Leistungsverstärker auf einer CB-Funk-Frequenz benutzt zu haben. Die RegTP hatte der Einstellung des Verfahrens zuvor nicht zugestimmt.

Rechtsanwalt Michael Riedel, der den betroffenen CB-Funker vor Gericht verteidigte, hat dazu eine Pressemitteilung herausgegeben. Wir veröffentlichen diese Pressemitteilung nachfolgend in vollem Wortlaut (Zitat):

Amtsgericht stellt Verfahren gegen CB-Funker ein

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post stellte im Juni 2004 einem Funkfreund aus Leverkusen einen Bußgeldbescheid in Höhe von 400,00 EUR zu und warf ihm in diesem vor, im März 2004 und unbestimmte Zeit vorher einen Leistungsverstärker ("Brenner") auf einer dem CB-Funk zugeteilten Frequenz benutzt zu haben.

Zuvor erließ das Amtsgericht Leverkusen antragsgemäß einen Durchsuchungsbefehl. Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde ein in der Ausgangsleistung regelbarer Leistungsverstärker mit einem maximalen Verstärkungsfaktor 10 sichergestellt.

In der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Bonn am 09.Mai 2005 erklärte der Betroffene, dass er den "Brenner" zum Ausgleich von Dämpfungsverlusten, verursacht durch überlanges Antennenkabel, eine schlechte Antenne und einen sehr ungünstigen Antennenstandort, benutzt habe; er wollte bei seinen Funkfreunden in der Umgebung genauso gut und mit der gleichen Feldstärke empfangen werden, wie er deren Signale empfängt; gestört habe er niemand und er ging sicher davon aus, dass er die erlaubte äquivalente Strahlungsleistung zu keiner Zeit überschritten habe und die Benutzung eines solchen Gerätes erlaubt sei.

In der einstündigen Verhandlung rügte der Betroffene u.a. die grobe Art und Weise, mit der einer der Beamten der Regulierungsbehörde - dieser erschien entschuldigt nicht zur Verhandlung - die Funkanlage auseinander nahm. Der Verteidiger des Betroffenen rügte eine Vielzahl von Formfehlern und Ermittlungsdefiziten, insbesondere hegte er Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Hausdurchsuchung. Nach seiner Ansicht folge daraus ein Beweisverwertungsverbot.

Ausgiebig und kontrovers wurde zwischen dem Verteidiger und dem Vertreter der Regulierungsbehörde unter anderem die Frage diskutiert, ob die Einholung eines Sachverständigengutachtens verhältnismäßig und zur weiteren Wahrheitsfindung geeignet sei.

Dem Vorschlag des Verteidigers, das Verfahren einzustellen und einen Verzicht auf die Herausgabe des Leistungsverstärkers zu protokollieren, stimmte der Vertreter der Regulierungsbehörde nicht zu.

Daraufhin protokollierte das Gericht den freiwilligen Verzicht des Betroffenen auf die Herausgabe des "Brenners" und stellte das Verfahren wegen Geringfügigkeit (§ 47 OWiG) auf Kosten der Staatskasse ein. (Amtsgericht Bonn - 73 OWi 309/04 - Beschluss vom 09. Mai 2005).

(Ende des Zitats)

Die von dem Beschuldigten vorgebrachte Erklärung, er sei davon ausgegangen, dass er "die erlaubte äquivalente Strahlungsleistung zu keiner Zeit überschritten habe", bezieht sich vermutlich auf die neue Definition der zulässigen Leistung einer CB-Funkanlage in der CB-Funk-Allgemeinzuteilung vom September 2003. Darin ist festgelegt, dass für die Bemessung der zulässigen Leistung einer CB-Funkanlage (4 Watt) nicht mehr die Senderausgangsleitung an der Antennenbuchse des Funkgerätes maßgeblich ist, sondern die "äquivalente Strahlungsleistung" der Antenne (ERP). (Ausgenommen von dieser ERP-Regelung sind Richtantennen "mit Gewinn in der horizontalen Ebene"; hier dürfen der Antenne direkt 4 Watt zugeführt werden.)

Die äquivalente Strahlungsleistung (ERP) errechnet sich aus der Senderausgangsleistung des Funkgeräts zuzüglich des Antennengewinns (bezogen auf einen Halbwellendipol) abzüglich der Verluste, die auf dem Wege vom Funkgerät zur Antenne durch das Antennenkabel, Stecker, zwischengeschaltete Meßgeräte etc. entstehen.

Eine ausführliche Erklärung des Begriffs "ERP" ist im Internet unter www.ralf-woelfle.de/elektrosmog/technik/eirp.htm zu finden. Die Deutsche-Funk-Allianz (DFA) vertreibt ein Windows-Programm, mit dessen Hilfe sich der ERP-Wert einer CB-Funk-Anlage relativ einfach berechnen lässt. Weitere Infos dazu gibt's unter http://tinyurl.com/9s94m

- wolf -

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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