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Antwort der niedersächsischen Landesregierung zu Powerline

Der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der Grünen im niedersächsischen Landtag, Enno Hagenah, hatte am 5. September 2001 eine "Kleine mündliche Anfrage" an die niedersächsische Landesregierung gerichtet (wir berichteten).

Er stellte dabei folgende Fragen:

1.) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung über die Auswirkungen der Powerline-Kommunikation auf die menschliche Gesundheit vor?

2.) Welche Gründe sprechen nach Ansicht der Landesregierung dafür, eine bisher kaum erprobte Technik wie das Powerline-System, über deren mögliche negativen Auswirkungen auf die Gesundheit der Menschen wenig bekannt ist, ausgerechnet in Schulen einzusetzen?

3.) Welche Erkenntnisse liegen der Landesregierung vor bezüglich negativer Einflüsse von Powerline auf den existierenden Kurzwellenfunkverkehr und die Sicherheit der bestehenden Funkdienste (Rettungsdienste, Polizei, Flugverkehr)?

Die niedersächsische Ministerin für Frauen, Arbeit und Soziales, Dr. Gitta Trauernicht, antwortete daraufhin am 18. September wie folgt:

"Beantwortung der Mündlichen Anfrage des Abgeordneten Hagenah (GRÜNE)
LT-Dr. 14/2667

Die hier angesprochene Technologie der Powerline-Communication (PLC) dient der Anbindung von Computern an das Internet. Das Funktionsprinzip von PLC stellt sich wie folgt dar: Die Signale aus dem Telekommunikationsnetz werden hinter der Trafostation als Hochfrequenzsignal auf das Niederspannungsnetz moduliert. von dort werden sie, wie der Strom, zum Haus transportiert. Ein Powerline-Koppler schaltet die Signale auf die hausinternen Stromleitungen. Mit Hilfe spezieller Modems können sie anschließend ausgekoppelt und an die an das Hausnetz angeschlossenen Computer weitergeleitet werden. Da das System auch in umgekehrter Richtung funktioniert, ist mittels PLC der Weg per Steckdose ins Internet frei; es können damit aber auch billige Intranet-Lösungen realisiert werden, weil die Verlegung spezieller Netzwerkkabel entfällt.

Als bundesweit erster Anbieter ging der RWE-Konzern (Rheinisch-Westfälische Elektrizitätswerke) am 01. Juli 2001 in den Markt. Im letzten Jahr wurde ein Modellversuch mit ca. 200 Haushalten in Essen begonnen, weitere Feldversuche wurden nach Herstellerangaben in 16 Ländern bzw. Regionen (z.B. Brasilien, Hongkong) durchgeführt. Auch Schulen (z.B. in Essen) sind in den deutschen Modellversuch einbezogen. Bis Ende des Jahres sollen weitere Städte im Rhein-Ruhrgebiet hinzukommen. Darüber hinaus soll PLC in Kooperation mit den örtlichen Stadtwerken auch in anderen Städten wie Berlin oder Leipzig angeboten werden.

Die Niedersächsische Landesregierung ist der Auffassung, dass bei jeder neuen Technologie selbstverständlich Nutzen und Risiken gegeneinander abgewogen werden müssen. Wenn Risiken oder wissenschaftlich fundierte Bedenken bestehen, sind Land und Bund gefordert zu prüfen, ob und wie die Nutzung der Technologie unter Einhaltung bestimmter Grenz- oder Vorsorgewerte möglich ist.

Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Fragen wie folgt:

Zu 1.
Auswirkungen von PLC auf die menschliche Gesundheit sind bisher aus den Feldversuchen nicht bekannt geworden.

Zu 2.
Die Landesregierung steht neuen Informationstechnologien prinzipiell aufgeschlossen gegenüber. Das Ziel, die heranwachsenden Generationen mit Informationstechnologien wie dem Internet vertraut zu machen, bedarf großer Anstrengungen seitens des Landes. Das Ziel der Chancengleichheit aller Schülerinnen und Schüler kann nur durch umfassende technische Einbindung aller Schulen erreicht werden, da bei weitem nicht alle Schülerinnen und Schüler das Internet zu Hause nutzen können. Daher wird die Internetanbindung der Schulen insbesondere auch durch das Aktionsprogramm n-21 der Landesregierung gefördert.

Mit keiner anderen Technologie könnten Schulen derzeit so rasch, komplett und ohne jede teure Baumaßnahme an das Internet angeschlossen werden wie mit PLC. Das gleiche gilt für die Vernetzung von Klassenräumen. Von daher ist es konsequent, die neue Technologie zunächst in Modellversuchen einer kritischen Bewertung zu unterziehen.

Zu 3.
Am 08. Mai 2001 ist die Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung in Kraft getreten. Diese Rechtsverordnung des Bundes enthält u.a. die Nutzungsbestimmung 30 (NB 30), die Grenzwerte für die Störfeldstärken von Frequenznutzungen in und längs von Leitern (z.B. Powerline) vorschreibt. Diese Grenzwerte wurden so gewählt, dass einerseits Frequenznutzungen im Freiraum unter normalen Betriebsbedingungen nicht unangemessen gestört werden, andererseits durch zu niedrige Grenzwerte neue Verfahren der Telekommunikation nicht von vornherein verhindert werden.

Die Regelung stellt sicher, dass Störungen von Funkanwendungen durch Frequenznutzungen in Kabelanlagen verhindert werden. Die freizügige Nutzung von Frequenzen in und längs von Leitern ist erlaubt, wenn in dem betreffenden Frequenzbereich keine sicherheitsrelevanten Funkdienste betrieben werden und bestimmte Grenzwerte der Störstrahlung eingehalten werden."

Der Wortlaut der Antwort der Landesregierung wurde uns freundlicherweise vom FOTH übermittelt :-)

- wolf -

 

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