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Hobbyfunk-News


10.12.2011

Bundesregierung plant neuen "FTEG-Beitrag"

Die Bundesregierung plant, von Frequenznutzern künftig auch Beiträge nach dem "Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationsendeinrichtungen" (FTEG) zu erheben. Dies geht aus einem Gesetzentwurf hervor, den die Bundesregierung am 4. November 2011 dem Bundesrat vorgelegt hat (Bundesrats-Drucksache 700/11).

Mit dem geplanten FTEG-Beitrag sollen die "Kosten für Maßnahmen im Rahmen der Marktaufsicht" abgegolten werden. Beitragspflichtig sollen alle Senderbetreiber sein, denen Frequenzen zugeteilt sind. (Anmerkung: Dies gilt nicht für allgemeingenehmigte Funkanwendungen wie z.B. den CB-Funk.) Die "Kalkulation, Erhebung und Verteilung" des geplanten FTEG-Beitrags soll nach denselben Vorgaben wie beim EMVG-Beitrag erfolgen.

Der Gesetzentwurf sieht außerdem vor, dass bestimmte Verstöße gegen die "Verordnung über das Nachweisverfahren zur Begrenzung elektromagnetischer Felder" (BEMFV) künftig als Ordnungswidrigkeiten mit Bußgeldern geahndet werden können. In der BEMFV sind u.a. die Regelungen zur Standortbescheinigung und zum Anzeigeverfahren für Amateurfunkanlagen enthalten. Bisher konnten Verstöße gegen die BEMFV mangels gesetzlicher Grundlage nicht als Ordnungswidrigkeit verfolgt werden.

Der vollständige Wortlaut des Gesetzentwurfs kann im Internet unter http://tinyurl.com/bundesrat-700-11 heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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