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Hobbyfunk-News


11. 01. 2005

Frequenzzuteilung für "Freenet" wird um zehn Jahre verlängert

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat entschieden, die Frequenzuteilung für die Funkanwendung "Freenet" um zehn Jahre bis zum 31.12.2015 zu verlängern. Dies geht aus einer Auswertung von Vorschlägen zur Nutzung der Ex-B-Netz-Frequenzen hervor, die die RegTP auf ihrer Internet-Homepage veröffentlicht hat. Ursprünglich war die Frequenzzuteilung für "Freenet" auf den 31.12.2005 befristet. Die zulässige Strahlungsleistung und die Zahl der Kanäle bleiben nach Angaben der RegTP unverändert.

Die RegTP räumt zwar ein, dass eine Erweiterung des "Freenet"-Frequenzbereichs bzw. eine Erhöhung der Strahlungsleistung "prinzipiell" erfolgen kann. Voraussetzung dafür sei jedoch, dass "ein entsprechender Mehrbedarf gegenüber der RegTP schlüssig dargelegt wird und die von der RegTP durchzuführende Grenzkoordinierung mit dem benachbarten Ausland positiv abgeschlossen werden kann".

Darüber hinaus will die RegTP prüfen, ob die restlichen Frequenzen des Ex-B-Netz-Mobilfunknetzes (mit Ausnahme der "Freenet"-Frequenzen) mit "möglichst flexiblen Frequenznutzungsbedingungen uneingeschränkt zur Verfügung gestellt werden können". Näheres dazu soll im Entwurf des aktualisierten Frequenznutzungsplans festgelegt werden. Mit der Aktualisierung des Frequenznutzungsplans wird voraussichtlich im ersten Quartal 2005 begonnen.

Eine Erweiterung des CB-Funk-Frequenzbereichs ist nach Auffassung der RegTP "nicht im Sinne von [europäisch] harmonisierten Regelungen". Als Begründung führt die RegTP an, dass für den CB-Funk in Deutschland eh schon ein größerer Frequenzbereich zur Verfügung steht als im europäisch harmonisierten Rahmen.

Für eine Frequenzerweiterung sowohl im "Freenet"- als auch im CB-Funk-Bereich fehlt der RegTP nach eigenen Worten "eine überzeugende Begründung für einen Mehrbedarf". "Dieser Mehrbedarf", so die RegTP weiter, "müsste in entsprechender Weise von den Frequenznutzern selbst oder von den Geräteherstellern oder -vertreibern dargelegt werden und sollte nicht nur auf groben Schätzungen beruhen."

Die RegTP weist außerdem darauf hin, dass in der CEPT zur Zeit untersucht wird, ob der Frequenzbereich für die Funkanwendung PMR446 europaweit um 100 kHz für "digitale Übertragung" erweitert werden kann.

Weitere Ergebnisse der Auswertung von Vorschlägen zur Nutzung der Ex-B-Netz-Frequenzen gibt es im Internet unter www.regtp.de/imperia/md/content/reg_tele/frequenzen/frequ_bedarfsabfrage/ergebnisse_abl15_mtlg_238-04.pdf

- wolf -

 

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