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Hobbyfunk-News


11.04.2009
Update: 20.04.2009

Neues "Umwelt-Funk-Gesetz" im Eiltempo...

Mit ungewöhnlichem Tempo treibt die Bundesregierung das Gesetzgebungsverfahren für das geplante "Gesetz zur Regelung des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung" (NiSG) voran.

Am 16. Februar 2009 hatte das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) den Entwurf des Gesetzes vorgelegt, nachdem zuvor das sog. "Umweltgesetzbuch" gescheitert war. Am 11. März wurde dieser Gesetzentwurf vom Bundeskabinett beschlossen.

Bereits am 20. März 2009 wurde der Gesetzentwurf (in unveränderter Form) im Deutschen Bundestag in erster Lesung behandelt und - wie vorgesehen - an die zuständigen Ausschüsse verwiesen.

Am 3. April wurde der Gesetzentwurf nun dem Bundesrat zugeleitet. In dem Begleitschreiben der Bundeskanzlerin heißt es dazu: "Der Gesetzentwurf ist besonders eilbedürftig. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis zur parlamentarischen Sommerpause abgeschlossen werden."

Zuvor hatte bereits der "Nationale Normenkontrollrat" das Gesetz gebilligt. Der "Nationale Normenkontrollrat" ist ein Gremium, das Bürokratiekosten, die durch Gesetze entstehen, reduzieren bzw. vermeiden soll.

Die parlamentarischen Sommerpause beginnt am 4. Juli 2009. Nach der Sommerpause findet am 27. September die Wahl des neuen Bundestages statt.

Das geplante Gesetz sieht u.a. eine Ausweitung der Regelungen des Bundesimmissionsschutzgesetzes vor - darunter eine Anzeigepflicht auch für private Funkanlagen. Details dazu (z.B. Ausnahmen von der Anzeigepflicht) sind im Gesetzentwurf nicht enthalten; sie sollen später vom Umweltministerium in Rechtsverordnungen geregelt werden. Das Ministerium hat zu verstehen gegeben, dass CB-Funkanlagen mit einer Strahlungsleistung von weniger als 10 Watt EIRP von der Anzeigepflicht nicht betroffen sein werden.

- wolf -

Update vom 20.04.2009:
Der Gesetzentwurf wird am 28. April 2009 im Bundesrats-Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit behandelt.

 

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