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11.11.2013

PLC-Norm: Auch Stabo schickt eine Petition an das EU-Parlament

Auch der CB-Funkgeräte-Hersteller Stabo Elektronik wehrt sich gegen die Einführung der umstrittenen neuen "Powerline-(PLC-)Norm" EN 50561-1. Das Unternehmen hat dazu am 11. November 2013 eine Petition beim Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments eingereicht.

Die Petition der Firma Stabo Elektronik hat folgenden Wortlaut:

Petition gegen die geplante Ablösung der PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den neuen Entwurf FprEN 50561-1

Sehr geehrte Mitglieder des Petitionsausschusses im Europäischen Parlament,

das TC 210 der CENELEC will die bestehende PLC/PLT-Norm EN 55022:2006 durch den neuen Entwurf FprEN 50561-1 ablösen.

Darin sind zwar verschiedene Frequenzbereiche aufgeführt, in denen nur mit geringerer Leistung gesendet werden darf (permanently excluded: dazu gehören u. a. die Amateurfunkbänder sowie der CB-Funkbereich von 26.960 bis 27.410 MHz, also die Kanäle 1-40) bzw. in denen eine Absenkung stattfinden soll, wenn ein Signal von außen detektiert wird (dynamically excluded: Rundfunkbereich), doch werden die jeweiligen Funkdienste durch diese Regelung leider nicht vor massiven Beeinträchtigungen geschützt!

Das vorgeschriebene "Dynamische Power-Management" regelt die Leistung abhängig von Verlusten im Leitungsnetz: je stärker das Leitungsnetz strahlt (also Störungen abgibt), desto höher sind auch die Verluste im Netz und desto mehr Leistung wird nachgeschoben. Da Stromnetze für die Übertragung nicht geeignet sind, ist anstelle einer Senkung mit einer Erhöhung der Leistung und deshalb mit einem wesentlich höheren Störpegel zu rechnen.

Der CB-Bereich von Kanal 41-80, der in Deutschland, der Slowakei und Tschechien genutzt wird, ist weder "permanently excluded" noch "dynamically excluded": in diesem Bereich dürfen PLC-Modems folglich mit voller Leistung arbeiten. Aufgrund der höheren Leistung (der Normentwurf FprEN 50561-1 sieht eine Hochfrequenzpegelerhöhung von ca. 40 dB vor, d.h. auf die Leistung bezogen ist das der Faktor 10.000!) wird es in den ungeschützten Frequenzbereichen zu Intermodulationen durch elektronische Baugruppen wie z. B. Netzteile, Vorschaltgeräte für Leuchtmittel etc. kommen. Die dabei erzeugten Intermodulationseffekte können dann wiederum auch in die geschützten Frequenzbereiche fallen, so dass auch hier mit einer starken Erhöhung von Störungen zu rechnen ist.

Paragraph 4 EMVG besagt u. a., dass Geräte so gefertigt sein müssen, dass die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen kein Niveau erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsanlagen nicht möglich ist. Ein CEN/CENELEC-EMC-Consultant stellte fest, dass der vorliegende Normentwurf nicht die Schutzanforderungen der EMC-Direktive erfülle und bei dessen Umsetzung mit einer dramatischen Veränderung der elektromagnetischen Umwelt zu rechnen sei.

Im Interesse der Millionen CB-Funk-Nutzer in Europa sowie der CB-Funk-Anbieter (nicht zuletzt zum Schutz der damit verbundenen Arbeitsplätze) bitten wir Sie, sich für die Beibehaltung der bestehenden Norm EN 55022:2006 einzusetzen und erwarten dankend Ihre Bestätigung. Der Normentwurf FprEN 50561-1 darf wegen der zu erwartenden massiven Auswirkungen nicht zur geltenden EU-Norm erhoben werden!

Mit freundlichen Grüßen
stabo Elektronik GmbH
Helmuth Bormann
CEO

(Veröffentlichung mit freundlicher Genehmigung der Firma Stabo Elektronik; Linksetzung durch das Funkmagazin.)

Bereits im Oktober dieses Jahres hatte der Funkamateur Kurt Röhlig, DL3UXI, in dieser Angelegenheit eine Petition an den Petitionsausschuss des Europäischen Parlaments gerichtet (das Funkmagazin berichtete).

Das EU-Petitionsrecht steht jedem Bürger zu, der seinen Wohnsitz in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union hat. Die Einreichung einer Petition kann auf schriftlichem Wege oder online erfolgen. Weitere Informationen zum EU-Petitionsrecht sind im Internet unter http://www.europarl.europa.eu/aboutparliament/de/00533cec74/Petitionen.html zu finden

- wolf -

Genereller Hinweis: Die Inhalte von im Funkmagazin veröffentlichten Dokumenten müssen nicht unbedingt die Meinung der Redaktion widerspiegeln..

 

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Dieser Beitrag darf ungekürzt und mit Quellenangabe in nichtgewerbliche Medien (z.B. CB-Clubzeitungen, CB-Rundsprüche, CB-Packet-Radio) übernommen werden.


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