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Polizeifunk abgehört: 450 DM Geldstrafe

Das Amtsgericht Schweinfurt hat einen 53-jährigen Stahlbauschlosser wegen Abhörens des Polizeifunks zu einer Geldstrafe von 450 DM verurteilt.

Ursprünglich lautete die Anklage auf "Ausspähen von Daten". Die Staatsanwaltschaft warf dem Angeklagten vor, er habe sich mit einem Funkgerät in den "Polizeifunk eingeklinkt" und auf diese Weise Daten und Vorstrafen eines Kraftfahrzeughalters abgefragt,

Bei einer Hausdurchsuchung wurden bei dem 53-jährigen keine Funkgeräte gefunden, mit denen man auf Polizeifunkfrequenzen hätte senden können. Der Beschuldigte bestritt auch, in Polizeifunkbereich gesendet zu haben; er habe lediglich "rein zufällig" den Polizeifunk mitgehört.

Weil dem Angeklagten nicht bewiesen werden konnte, dass er auf Polizeifunkfrequenzen gesendet hatte, wurde dieser Teil der Anklage eingestellt. Als erwiesen sah das Gericht jedoch an, dass er den Polizeifunk abgehört hatte. Es verurteilte ihn deshalb zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen a 30 DM (der Staatsanwalt hatte 40 Tagessätze gefordert). Die Bemessung des Tagessatzes fiel mit 30 DM relativ niedrig aus, weil der Angeklagte arbeitslos ist.

Der Angeklagte, der sich vor Gericht selbst verteidigte, nahm das Urteil an; es ist rechtskräftig.

- wolf -

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