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Flugfunker empfehlen Widerspruch gegen RegTP-Beitragsbescheide

Der Hobbypiloten-Verband "Deutscher Aero-Club" (DAeC) empfiehlt seinen Mitgliedern, gegen Beitragsbescheide, in denen die Zahlung von Frequenznutzungsbeiträgen gefordert wird, Widerspruch einzulegen.

Der DAeC hatte ein Rechtsanwaltsbüro damit beauftragt, die Erfolgsaussichten und mögliche Risiken von Widerspruchsverfahren bzw. Musterklagen zu bewerten. Die Anwälte kamen in ihrer Bewertung zu dem Schluss, dass die Beitragsverordnung, die als Grundlage für die Beitragserhebung dient, rechtsfehlerhaft und damit nichtig ist. Ein rechtliches Vorgehen gegen die Beitragsbescheide hat daher nach Auffassung der befragten Anwälte durchaus Erfolgschancen.

Mitglieder des Deutschen Aero-Clubs hatten bereits im Dezember 2000 durch einen Musterprozess erreicht, dass das Bundesverwaltungsgericht die damalige EMV-Beitragsverordnung für rechtswidrig erklärte (wir berichteten). Das Verwaltungsgericht Köln hatte daraufhin im August 2001 in einigen Fällen, in denen Flugfunker und CB-Funker geklagt hatten, auch die damalige Frequenznutzungsbeitragsverordnung für rechtswidrig erklärt (wir berichteten ebenfalls).

Der vollständige Wortlaut der oben genannten anwaltlichen Stellungnahme sowie weitere Informationen zum Widerspruchsverfahren können auf der Homepage des DAeC unter www.daec.de/recht/frqbeitraege.htm abgerufen werden.

- wolf -

Der DAeC hat die zum Download bereitgestellte anwaltliche Stellungnahme zwischenzeitlich wieder von seiner Homepage genommen. Die Informationen zum Widerspruchsverfahren und ein Musterwiderspruch sind dort weiterhin abrufbar.

 

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