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Hobbyfunk-News


12. 03. 2007

DAKfCBNF-Tagung: Behördliche Überprüfung durch "Unbekannt"...

Der Deutsche Arbeitskreis für CB- und Notfunk (DAKfCBNF) ist offenbar nicht in der Lage, zu sagen, welche "Behörde" eine angeblich stattfindende "Überprüfung" von Gästen der Frühjahrstagung vornehmen wird.

Der Verein hatte auf einem Anmeldeformular zu seiner Frühjahrstagung 2007 darauf hingewiesen, dass eine Teilnahme als Gast u.a. "von der Überprüfung der zuständigen Behörde" abhängig sei. Auf Anfrage des Journalisten Horst Garbe, um welche Behörde es sich dabei handele, teilte der DAKfCBNF mit: "Um eine hierzu befugte Behörde." Auf Nachfrage ergänzte er: "Noch ist uns nicht bekannt, wer das sein wird."

Auf die Frage, was die nicht näher bezeichnete Behörde überprüfen werde, antwortete der DAKfCBNF: "Personen" und "Liegt im Ermessen der Behörde".

Soweit die Auskunft des DAKfCBNF.

Auch die örtlichen Behörden konnten kein Licht ins Dunkel bringen. Das Ordnungsamt Ebermannstadt teilte Horst Garbe mit, dass Tagungen von der Gemeinde nicht zu genehmigen seien, sofern es sich nicht um eine Werbeverkaufsveranstaltung handele. "Die Kontrolle der Geladenen" - so das Ordnungsamt - "obliegt dem Veranstalter". Ähnlich äußerte sich die Polizei Ebermannstadt. Zitat: "Auch die Polizei wird keine 'Einlasskontrollen' durchführen. Verantwortlich ist ausschließlich der Veranstalter."

Dazu noch eine generelle Anmerkung zur rechtlichen Situation:

Personen, von denen Daten erhoben und gespeichert werden, haben grundsätzlich das Recht, zu erfahren, was mit diesen Daten geschieht. Geregelt ist dies u.a. im Bundesdatenschutzgesetz. Paragraf 34 dieses Gesetzes besagt, dass die speichernde Stelle einem Betroffenen darüber Auskunft geben muss, welche Daten über ihn gespeichert sind, welchen Zweck die Speicherung hat und an welche "Empfänger oder Kategorien von Empfängern" seine Daten weitergegeben werden. Die Auskunft hat "unentgeltlich" zu erfolgen, wenn sie nicht wirtschaftlichen Zwecken dient.

- wolf -

 

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