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Bremen: 1500 Mark Geldbuße für Abhören des Polizeifunks

Der 44-jährige Walter S. aus Bremen muß 1500 DM Geldbuße zahlen, weil den Polizeifunk abgehört hatte.

Der Frührentner war der Polizei aufgefallen, als er an einem Einsatzort Videoaufnahmen machte, die er an private Fernsehsender verkaufen wollte. Die Beamten entdeckten in seinem Fahrzeug einen Decoder und einen Funkscanner in ausgeschaltetem Zustand, der aber auf eine Polizeifrequenz eingestellt war. Die Polizisten erstatteten Anzeige wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz, und so landete der Fall vor dem Bremer Amtsgericht.

Der Amtsrichter erklärte, dass der Besitz eines Scanners nicht strafbar sei, wohl aber das Abhören des Polizeifunks. Weil der Angeklagte geständig war, bot ihm der Richter an, das Verfahren gegen Zahlung einer Geldbuße von 1500 DM einzustellen. Damit war der Angeklagte einverstanden. Der Scanner und der Decoder wurden eingezogen.

Nach Angaben des Richters handelte es sich bei diesem Fall um ein "typisches Verfahren". In den letzten Jahren seien solche Fälle jedoch deutlich seltener geworden.

- wolf -

Aktenzeichen: 86 Ds 170Js 58323/98

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