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EMV-Kostenverordnung geändert - CB-Funk nicht betroffen

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat mit Wirkung vom 13. Juni 2002 u.a. die Kostenverordnung für Amtshandlungen nach dem EMV-Gesetz geändert.

Die Änderungen betreffen vor allem Gebühren für die Beleihung und Anerkennung von sogenannten "Benannte Stellen". (Das sind private Firmen, die in staatlichem Auftrag u.a. an der Zulassung von Funkgeräten mitwirken).

CB-Funker und andere Hobbyfunk-Anwender sind von den Änderungen der Kostenverordnung nicht betroffen.

- wolf -

 

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