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Hobbyfunk-News


12. 08. 2004

Polizeifunk abgehört: 3000 Euro Geldstrafe

Zu einem Gerichtsverfahren in Sachen "Abhörverbot" erreichte uns die folgende Pressemitteilung von Rechtsanwalt Michael Riedel, Köln:

"Das Amtsgericht Homburg-Efze hat am 19. Juli 2004 einen türkischen Staatsangehörigen aus dem Raum Homberg-Efze wegen Abhören des Polizeifunks in zwei Fällen zu einer Geldstrafe in Höhe von 3000 Euro verurteilt.

Nachdem bei einer Hausdurchsuchung der betriebsbereite, mit BOS-Frequenzen programmierte und an eine Breitbandantenne angeschlossene Scanner vorgefunden wurde, gestand der nicht vorbestrafte Angeklagte, im Jahre 2003 in einem Zeitraum von etwa zehn Monaten zwei Mal Polizeifunk gehört zu haben.

Der Angeklagte wurde in der Hauptverhandlung anwaltlich nicht vertreten. Das Urteil ist rechtskräftig. (AG Homberg-Efze 2620 Js 38051/03 Ds)."

Anmerkung der FM-Redaktion: Wir raten dringend, bei rechtlichen Auseinandersetzungen mit der Regulierungsbehörde bzw. der Staatsanwaltschaft die Hilfe eines Fachanwalts in Anspruch zu nehmen. Verhaltenshinweise bei Hausdurchsuchungen und Beschlagnahmen gibt es im Internet unter www.agz-ev.de/recht/tipps/hausdurchsuchung_01.html

- wolf -

 

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