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12. 10. 2006

Gericht: Keine Einwände gegen DAKfCBNF-Vereinsregister-Eintrag

Das Amtsgericht Bonn hat keine Einwände gegen die Eintragung des DAKfCBNF-Vorsitzenden Nils Ujma in das Vereinsregister erhoben. Das Amtsgericht Bonn ist das für den DAKfCBNF zuständige Registergericht.

Nils Ujma war auf der Frühjahrstagung des DAKfCBNF am 12. März 2006 in Herleshausen zum neuen Vorsitzenden des DAKfCBNF gewählt worden (das Funkmagazin berichtete). Die Durchführung der Wahl war in der CB-Funk-Szene auf teilweise heftige Kritik gestoßen.

Die "Deutsche CB-Funk Organisation" (DCBO) hatte das Registergericht am 20. März 2006 gebeten, die Rechtmäßigkeit der DAKfCBNF-Wahl zu prüfen. Die DCBO wies unter anderem darauf hin, dass bei der Wahl nur jeweils ein vorher bestimmter Kandidat pro Amt gewählt werden konnte und dass die Delegierten vor Ort keine Möglichkeit hatten, weitere Kandidatenvorschläge einzubringen.

Das Gericht antwortete am 04. Oktober 2006, dass es die von der DCBO vorgebrachten Tatsachen "eingehend geprüft" habe. Diese würden jedoch "kein Eintragungshindernis" (in das Vereinsregister) darstellen.

- wolf -

 

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