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Geldstrafe wegen Missachtung des Funkverbots im Flugzeug

Das Landgericht Düsseldorf hat einen Geschäftsmann zu einer Geldstrafe von 1260 Euro verurteilt, weil er an Bord eines Flugzeugs sein Handy benutzt hatte und dadurch möglicherweise sich und die anderen Fluggäste in eine lebensgefährliche Situation brachte.

Beim Landeanflug auf den Flughafen Düsseldorf war eine Maschine der Luftfahrtgesellschaft LTU plötzlich kurzzeitig ins Trudeln geraten. Unmittelbar vor diesem Zwischenfall hatte der Beschuldigte an Bord der Maschine trotz ausdrücklichen Verbots sein Handy eingeschaltet. Einer beherzten Stewardess gelang es, dem Mann das Handy zu entreißen und den Akku zu entfernen.

Das Amtsgericht Düsseldorf verurteilte den Geschäftsmann zu einer Geldstrafe von 3600 Euro. Dieser ging daraufhin in Berufung. Das Landgericht Düsseldorf reduzierte die Strafe auf 1260 Euro. Das Gericht begründete sein mildes Urteil damit, dass der Angeklagte geständig und nicht vorbestraft sei. Auch sei letztlich nicht erwiesen, dass sein Handy der Auslöser für die gefährliche Situation gewesen sei.

- wolf -

 

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