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12. 12. 2004 - aktualisiert 17.12.2004

Informationsfreiheitsgesetz: Schau der RegTP mal in die Akten...

Die Bundestagsfraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen haben sich auf einen Gesetzentwurf für ein neues Informationsfreiheitsgesetz geeinigt.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass jeder Bürger künftig das Recht haben soll, Einsicht in die Akten von Bundesbehörden zu nehmen. Ausgenommen sind u. a. personenbezogene Daten sowie Informationen, deren Veröffentlichung "nachteilige Auswirkungen" auf internationale Beziehungen, die innere und äußere Sicherheit, Belange der Bundeswehr oder "Angelegenheiten der externen Finanzkontrolle" haben könnte. Anträge auf Akteneinsicht müssten dem Gesetzentwurf zufolge unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb eines Monats (in Ausnahmefällen: zwei Monate) bearbeitet werden.

Das neue Gesetz böte auch interessierten CB-Funkern und Funkamateuren die Möglichkeit, Einblick in Entscheidungsprozesse des Wirtschaftsministeriums und der RegTP zu nehmen, sofern diese aktenkundig sind. Ausgenommen wären allerdings Auskünfte, deren Bekanntwerden "nachteilige Auswirkungen auf [...] Kontroll- und Aufsichtsaufgaben" der RegTP haben könnte.

Der vollständige Gesetzentwurf kann im Internet unter http://dip.bundestag.de/btd/15/044/1504493.pdf heruntergeladen werden.

Das Gesetz wurde am 17. Dezember im Deutschen Bundestag in erster Lesung beraten und anschließend an die zuständigen Ausschüsse verwiesen. Das Protokoll der Bundestagssitzung ist im Internet unter http://dip.bundestag.de/btp/15/15149.pdf zu finden.

- wolf -

 

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