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TV-Bericht über zweifelhafte RegTP-Messung bei CB-Funker

In der Verbraucherschutzsendung "Ein Fall für Escher" (MDR-Fernsehen) wurde am 13.12.2001 folgender Fall geschildert:

Mitarbeiter der RegTP-Außenstelle Dresden führten bei einem CB-Funker eine "Routinekontrolle" durch. Dabei stellten sie fest, dass ein CB-Funkgerät der Marke Albrecht AE 8000 im AM-Bereich angeblich eine unzulässige Ausgangsleistung von 1,7 Watt aufwies. (Anmerkung der Red.: Erlaubt sind 1 Watt.)

Vier Wochen später flatterte dem CB-Funker ein Gebührenbescheid der RegTP auf den Tisch. Er sollte für "Verwaltungsmäßiges Bearbeiten eines Verstoßes gegen Frequenzzuteilungsbedingungen, Auflagen oder die Frequenzzuteilungsverordnung einschließlich Festlegen der Maßnahmen" eine Gebühr von 250 DM bezahlen.

Daraufhin sandte der CB-Funker das originalversiegelte Funkgerät an den Hersteller, die Firma Albrecht in Lütjensee, mit der Bitte um Überprüfung. Albrecht prüfte das Gerät in drei verschiedenen Laboren und stellte fest, dass die Ausgangsleistung des Gerätes im AM-Bereich keineswegs, wie von der RegTP behauptet, 1,7 Watt beträgt. Vielmehr lag Leistung mit 1,13 Watt vollständig im Rahmen der zugelassenen Toleranzen.

Der CB-Funker war nicht bereit, die seiner Auffassung nach zu Unrecht erhobenen Gebühr zu bezahlen und erhob Klage vor dem Verwaltungsgericht Köln mit dem Ziel, eine Überprüfung der RegTP-Messung herbeizuführen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage im November 2001 ab.

Soweit der in der Sendung geschilderte Fall.

Dazu wurde der Pressesprecher der RegTP, Harald Dörr, befragt. Dörr erklärte, dass er den Fall "aus der Ferne schlecht nachvollziehen" könne. Für ihn stehe jedoch fest, dass seine Kollegen vom Prüf- und Messdienst eine "außerordentlich hohe Kompetenz" haben. Deshalb gehe er davon aus, dass sie "das gemacht haben, was sie jeden Tag machen", nämlich "vernünftig messen". Er sei sich absolut sicher und würde auch jederzeit seine Hand dafür ins Feuer legen, dass die die Kollegen "nicht leichtfertig" mit diesen Arbeiten umgehen.

Auf die Frage, warum die RegTP sich nicht an den Hersteller des vermeintlich unvorschriftsmäßigen Funkgerätes wendet, antwortete Dörr: "Der Besitzer des Gerätes ist für uns der Ansprechpartner, und das wird auch in Zukunft so bleiben."

Dörr widersprach auch der Darstellung, dass es sich bei der Überprüfung des Funkers um eine Routinekontrolle ("Ich war halt 'mal dran'") gehandelt habe. Dörr wörtlich: "Sie können sicher sein, [...] bei uns ist niemand 'mal dran'. Meine Kollegen sind mit Sicherheit nicht vom Himmel gefallen. Da gab es mit Sicherheit eine Störungsmeldung, der meine Kollegen nachgegangen sind. "

Bei Fällen wie dem vorliegenden könne er nur anraten, mit den RegTP-Mitarbeitern vor Ort noch mal zu reden und sie um eine erneute Messung zu bitten. "Meine Kollegen sind gerne bereit, da bin ich mir sicher, in solchen Fällen auch ein zweites und auch ein drittes Mal zu messen."

Dörr weiter: "Wenn man natürlich anschließend das Gerät - ich sage das hier mal etwas überzeichnet - durch die halbe Republik schickt und hier und da mal woanders messen lässt, haben auch wir keinen Hinweis mehr, was mit dem Gerät letztendlich passiert ist." Deshalb könne er durchaus das Urteil des Verwaltungsgerichts verstehen, auch wenn es in dem vorliegenden Fall für den Betroffenen nicht positiv ausgegangen sei.

Die Firma Albrecht hat dem CB-Funker auf dem Kulanzwege die strittige Gebühr von 250 DM erstattet.

- wolf -

 

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