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Neues Scanner-Urteil: Sechs Monate Haft wegen Abhören des Polizeifunks

Das Amtsgericht Kassel hat einen Taxifahrer zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten ohne Bewährung verurteilt, weil er den Funk von Polizei, Feuerwehr und anderen Behörden abgehört hat.

Der Verurteilte ist 27 Jahre alt und von Beruf gelernter Industrieelektroniker. Er wurde bereits 1996 wegen ähnlicher Vergehen zu einer Geldstrafe verurteilt. Über die Höhe der jetzigen Strafe war selbst die Staatsanwaltschaft verwundert. Sie hatte nur eine Bewährungsstrafe gefordert.

Das Strafverfahren wurde eingeleitet, weil der Taxifahrer von einem Arbeitskollegen angezeigt wurde.

Das Aktenzeichen ist leider nicht bekannt.

- wolf -

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