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Bundeskabinett verabschiedet Entwurf für neues Telekommunikationsgesetz

Das Bundeskabinett hat am 15. Oktober 2003 den Entwurf eines neuen Telekommunikationgesetzes (TKG) verabschiedet.

Das neue Gesetz ist erforderlich geworden, weil das derzeit geltende TKG nicht den Anforderungen der Europäischen Union nach europäisch harmonisierten Regelungen entspricht. Mit dem neuen TKG sollen insgesamt fünf europäischen Richtlinien in deutsches Recht umgesetzt werden.

Der Gesetzentwurf enthält in erster Linie Vorschriften für die Regulierung des Telekommunikationsmarktes und Regelungen zu elektronischen Kommunikationsnetzen und -diensten.

Für Nutzer von Hobbyfunk-Anwendungen ergeben sich aus dem Gesetzentwurf - wenn er in dieser Form Gesetzeskraft erlangen sollte - keine gravierenden Änderungen.

Der Entwurf sieht vor, dass auch weiterhin jede Frequenznutzung einer vorherigen Frequenzzuteilung bedarf. Neu ist ein Passus, der besagt, dass Frequenzzuteilungen "in der Regel von Amts wegen als Allgemeinzuteilungen" erteilt werden.

Die Nutzung von Frequenzen ohne vorherige Frequenzzuteilung soll dem Entwurf zufolge auch weiterhin eine Ordnungswidrigkeit darstellen, die mit einer Geldbuße bis zu 500.000 Euro geahndet werden kann.

Der umstrittene "Abhörparagraf" 86 des geltenden TKG ist im Gesetzentwurf geringfügig geändert worden. In der derzeitigen Fassung heißt es, dass "mit einer Funkanlage [...] Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden" dürfen. Der neue Gesetzentwurf besagt, dass "mit einer Funkanlage [...] nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage, die Allgemeinheit oder einen unbestimmten Personenkreis bestimmt sind, abgehört werden" dürfen.

Das unbefugte Abhören soll dem Entwurf zufolge auch weiterhin als Straftat verfolgt und mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe bestraft werden.

Der Gesetzentwurf sieht auch weiterhin die Erhebung von Frequenznutzungsbeiträgen vor. Eine Passage aus einem "Referentenentwurf" des Ministeriums vom April dieses Jahres, die besagte, dass eine Beitragspflicht auch bei Allgemeingenehmigungen gegeben sei, ist im jetzigen Entwurf nicht mehr vorhanden.

Das neue Telekommunikationsgesetz ist längt überfällig. Es hätte den Vorgaben der Europäischen Union zufolge schon im Sommer dieses Jahres in Kraft treten müssen. Der jetzige Zeitplan sieht vor, dass sich der Bundesrat Mitte Dezember mit dem Gesetzentwurf befasst. Danach soll der Entwurf im Bundestag behandelt werden. Für Juni oder Juli ist die Entscheidung des Bundesrats vorgesehen, danach soll das Gesetz im Bundestag verabschiedet werden und nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministeriums am 1. August 2004 in Kraft treten.

Der volle Wortlaut des Gesetzentwurfs kann mitsamt der Begründung der Bundesregierung als 145-seitiges Dokument im Internet unter www.bmwi.de/Redaktion/Inhalte/Downloads/TKG-E-entwurf-mit-begruendung,property=pdf.pdf heruntergeladen werden.

- wolf -

 

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