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Niedersächsische Grüne fordern: Funkantennen nur mit Baugenehmigung

Die Fraktion "Bündnis 90/Die Grünen" im niedersächsischen Landtag fordert, dass Funksendeantennen in Niedersachsen künftig nur mit Baugenehmigung errichtet werden dürfen. Dies geht aus einem Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung hervor, den die Fraktion von "Bündnis 90/Die Grünen" am 30. März 2001 veröffentlicht hat.

Bisher sind in Niedersachsen Funkantennen bis zu einer Bauhöhe von 10 Metern von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen.

Eine Genehmigungspflicht würde bedeuten, dass für jede neu errichtete Funksendeantenne ein schriftlicher Bauantrag gestellt werden müßte. Im Rahmen eines vereinfachten Baugenehmigungsverfahrens würde dann unter anderem geprüft werden, ob die Antenne dem städtebaulichen Planungsrecht, den örtlichen Bauvorschriften und den Anforderungen zum Schutz von Personen in elektromagnetischen Feldern entspricht.

Die Grünen wollen damit nach eigenen Angaben erreichen, dass der "Wildwuchs" von (bisher baugenehmigungsfreien) Mobilfunk-Basisstationen in Niedersachsen unterbunden wird. Betroffen wären jedoch auch Sendeantennen z.B. von CB-Funk- und Amateurfunkanlagen.

Aufgrund der politischen Mehrheitsverhältnisse im niedersächsischen Landtag scheint eine Annahme dieses Antrages eher unwahrscheinlich. Bereits im Dezember vergangenen Jahres war ein ähnlicher Antrag der Grünen im Bayerischen Landtag mehrheitlich abgelehnt worden.

Der Gesetzentwurf zur Änderung der Niedersächsischen Bauordnung kann im Internet unter
http://gruene-niedersachsen.de/media.php3?media=file&id=16
als PDF-File heruntergeladen werden.

- wolf -

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