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Funkamateur auf Abwegen - Verfahren eingestellt

Glück gehabt: Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) hat ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gegen einen Funkamateur wegen Verstoßes gegen das Telekommunikationsgesetz eingestellt.

Der Funkamateur aus Ahrensburg (Nähe Hamburg) hatte mit einem Amateurfunkgerät unbefugt auf der Frequenz 27555 kHz Funkbetrieb durchgeführt. Die RegTP erwirkte daraufhin beim Amtsgericht Ahrensburg einen Durchsuchungsbeschluss. Bei der Durchsuchung der Wohnung des Beschuldigten wurde das Amateurfunkgerät sichergestellt. Der Funkamateur, der gerade erst seine Prüfung bestanden hatte, gab die Tat sofort zu und versicherte, dass er so etwas in Zukunft nicht mehr tun wolle. Die RegTP sah daraufhin von einer Verfolgung ab und stellte das Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.

Der Funker wurde von Rechtsanwalt Michael Riedel vertreten. Riedel nannte die Entscheidung der RegTP "bemerkenswert" und "sehr gerecht".

- wolf -

 

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