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Hobbyfunk-News


16. 12. 2006

Neue EU-Entscheidung zum Kurzstreckenfunk

Die EU-Kommision hat hat am 9. November 2006 eine neue Entscheidung zur Nutzung von "Short Range Devices" (SRDs) veröffentlicht. SRDs sind Funkgeräte für Kurzstrecken-Funkanwendungen; sie sind auch unter der alten Bezeichnung "LPD" bekannt.

In Deutschland und anderen EU-Ländern gibt es schon seit längerer Zeit Frequenzzuteilungen für solche SRDs. Die EU-Entscheidung soll dazu dienen, die Frequenzen und den Betrieb von SRDs europaweit zu vereinheitlichen.

Für den Jedermann-Hobbyfunk sind folgende Punkte bemerkenswert:

Der mitten im CB-Funk-Band liegende Frequenzbereich 26957 bis 27283 kHz darf auch weiterhin von allgemeinen SRD-Anwendungen genutzt werden. Die EU-Kommission nennt als Beispiele "Fernmessung, Fernsteuerung, Alarmanlagen, allgemeine Datenübertragung und weitere ähnliche Anwendungen". Dies war in Deutschland auch bisher schon der Fall. Mit der EU-Entscheidung wird dies künftig für die gesamte europäische Union festgeschrieben.

Im Frequenzbereich 433,05 bis 434,79 MHz dürfen in Zukunft keine Audio- und Sprachsignale mehr übertragen werden. Außerdem besteht für SRD-Geräte in diesem Frequenzbereich künftig eine Sendezeitbeschränkung ("Duty Cycle") von zehn Prozent. Das bedeutet, dass die Geräte innerhalb einer Betriebszeit von einer Stunde insgesamt nur max. sechs Minuten auf Sendung gehen dürfen. Die Umsetzung dieser Regelungen würde praktisch das "Aus" für die herkömmlichen 70-cm-SRD/LPD-Sprechfunkgeräte bedeuten.

Der Frequenzbereich 868 bis 870 MHz ist in vier Teilbereiche untergliedert. Auch dort sind - neben anderen Einschränkungen - größtenteils Sendezeitbeschränkungen vorgesehen. Deshalb wird ein klassischer Jedermannfunk dort kaum zu realisieren sein.

Die EU-Entscheidung besagt, dass andere Funkkommunikationsdienste durch SRD-Funkanwendungen nicht gestört werden dürfen - Benutzer von SRDs müssen aber ihrerseits Störungen durch andere Dienste hinnehmen.

Die vollständige EU-Entscheidung mit dem gesamten SRD-Frequenzplan kann im Internet unter http://tinyurl.com/yyfekh heruntergeladen werden. Die Entscheidung muss in den einzelnen EU-Mitgliedsländern bis zum 1. Juni 2007 umgesetzt werden. Die Länder können jedoch unter bestimmten Voraussetzungen Übergangszeiträume beantragen.

- wolf -

 

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