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RegTP sucht neue Nutzungen für C-Netz-Frequenzen

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) sucht neue Nutzungsmöglichkeiten für die ehemaligen C-Netz-Frequenzen. Sie hat dazu eine Umfrage (amtsdeutsch: "Abfrage") im RegTP-Amtsblatt 5/2001 gestartet.

Es handelt sich um die Frequenzbereiche 450 bis 455,74 MHz und 460 bis 465,74 MHz im 70-cm-Band. Diese Frequenzbereiche wurden bis zum 31.12.2000 von der Deutschen Telekom für das C-Mobilfunknetz genutzt.

Interessenten für diese Frequenzbereiche müssen ihre Vorschläge für eine neue Nutzung bis zum 30. März 2001 schriftlich bei der RegTP einreichen.

Die RegTP weist darauf hin, dass die technischen Parameter des ehemaligen C-Netzes mit den Nachbarländern abgestimmt waren. Wenn neue Funkanwendungen in Grenzgebieten andere technische Parameter aufweisen, muß mit den Nachbarländern neu verhandelt werden.

-wolf-

Nachfolgend veröffentlichen wir den vollständigen Wortlaut der RegTP-Abfrage:

Vfg 11/2001

Änderung der Nutzung der Frequenzbereiche 450-455,74 MHz und 460-465,74 MHz

Abfrage

Die DeTeMobil Deutsche Telekom MobilNet GmbH hat den Betrieb ihres analogen zellularen Mobilfunknetzes in den Frequenzbereichen 450-455,74 MHz und 460-465,74 MHz ("C-Netz") zum 31.12.00 eingestellt und mit Wirkung vom 31.12.00 auf die Lizenz zum Errichten und Betreiben dieses Netzes und auf die im Rahmen dieser Lizenz zugeteilten Frequenzen verzichtet.

Die RegTP beabsichtigt, diese beiden Frequenzbereiche neuen Frequenznutzungen bzw. Funkanwendungen zur Verfügung zu stellen.

Die beiden Frequenzbereiche sind im Entwurf der "Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung" (FreqBZPV, Bundesratsdrucksache 745/99) dem mobilen Landfunkdienst primär zugewiesen; der mobile Landfunkdienst ist ein Mobilfunkdienst zwischen ortsfesten und mobilen Landfunkstellen oder zwischen mobilen Landfunkstellen. In der europäischen Tabelle der Frequenzbereichszuweisungen und Frequenznutzungen im Frequenzbereich 29,7 MHz bis 105 GHz (Anhang 1 zum CEPT/ERC-Bericht 25) sind die hier betroffenen beiden Frequenzbereiche für Mobilfunk - insbesondere für analogen und digitalen Betriebs- und Bündelfunk - vorgesehen.

Aufgrund der bisherigen Nutzung sind diese beiden Frequenzbereiche derzeit in den Grenzgebieten der Bundesrepublik Deutschland mit allen angrenzenden Nachbarländern international koordiniert; im Folgenden sind nachrichtlich die den derzeit noch geltenden Koordinierungsvereinbarungen im Regelfall zugrunde liegenden technischen Parameter aufgelistet:

Kanalabstand: 12,5 kHz
Duplexabstand: 10 MHz
Maximal zulässige äquivalente Strahlungsleistung (ERP): 80 W
Nachbarkanalleistungsabstand: -70 dBm (bezogen auf den Träger)
Nebenaussendungen: < -36 dBm
Zugriffsverfahren: FDMA
Bezeichnungen der Aussendungen: 14k0G3E und 14k0G2D
(gemäß den "Radio Regulations" (RR) der "International Telecommunications Union" (ITU)
Strahlungscharakteristik: Rund- oder Richtstrahler
Versorgungsgebiet: Bundesrepublik Deutschland

Die Auflistung der Parameter dient nur der vollständigen Darstellung der gegenwärtigen Situation und ist als zusätzliche Information anzusehen; sie ist nicht als Festlegung für künftige Frequenznutzungen in diesen beiden Frequenzbereichen zu verstehen. Falls andere als die o.a. Parameter in Grenzgebieten gefordert werden, sind entsprechende Koordinierungsvereinbarungen mit den betroffenen Nachbarländern durch die RegTP neu zu verhandeln. Die Frage, ob und wann solche Verhandlungen erfolgreich zum Abschluss gebracht werden können, kann zur Zeit nicht beurteilt werden.

Interessenten werden hiermit gebeten, ihre Vorschläge und Vorstellungen über neue Nutzungen dieser beiden Frequenzbereiche durch Funkanwendungen der RegTP formlos mitzuteilen; dabei sollten zumindest die folgenden Angaben enthalten sein:

a) Art der Frequenznutzung(en) bzw. Funkanwendung(en);
b) Einzelfrequenzen, Frequenzteilbereiche oder Frequenzbandbreiten;
c) Kanal-, Duplex- und Schutzabstände sowie Modulations-, Übertragungs-, Zugriffs- und Fehlerschutzverfahren;
d) Vorgesehene(s) Einsatzgebiet(e) (lokal, regional oder bundesweit) bzw. Versorgungsradien;
e) Erwartete Anzahl an Teilnehmern bzw. Nutzern;
f) Zukünftige Entwicklungen.

Entsprechende Stellungnahmen werden bis zum 30.3.01 schriftlich in deutscher Sprache erbeten an die

Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post
Referat 125
Postfach 80 01
53105 Bonn
Telefax 0228/14-6125

Zur Vereinfachung der Auswertung wird darum gebeten, die Stellungnahmen auch zusätzlich als elektronische Post an die Adresse Wolfgang.Becker@regtp.de zu senden (falls möglich im RTF-Format). Es wird erwogen, die Stellungnahmen ggf. auf den INTERNET-Seiten der RegTP zu veröffentlichen.

Weiteres Verfahren

Die Ergebnisse dieser Abfrage sollen der RegTP u.a. Informationen über mögliche zukünftige Nutzungen der beiden o.g. Frequenzbereiche liefern. Die RegTP wird auf der Grundlage der eingehenden Stellungnahmen einen Entwurf zur Änderung des Nutzungszwecks bzw. der Frequenznutzungsbedingungen der o.g. Frequenzbereiche erarbeiten und vor deren endgültiger Festlegung der Öffentlichkeit zur Kommentierung vorlegen.

125a B 5319/C-Netz

 

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